Berlin und Brandenburg erleichtern Gütertransporte wegen Niedrigwassers

Pressemitteilung vom 12.08.2026

Berlin und Brandenburg erleichtern wegen der anhaltenden Niedrigwasserlage den Transport von Gütern auf der Straße. Beide Länder haben befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt. Auch das Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung wird für die betroffenen Transporte ausgesetzt.

Die Ausnahmen gelten ab sofort bis einschließlich 31. August 2026. Sie betreffen geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern, die üblicherweise über Binnenschifffahrtsstraßen transportiert werden und deren Beförderung durch das Niedrigwasser beeinträchtigt ist. Erforderliche Leerfahrten sind eingeschlossen.

Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde: „Die Metropolregion Berlin-Brandenburg handelt gemeinsam präventiv und temporär, um Lieferketten nicht zu beeinträchtigen und somit unsere Wirtschaft zu unterstützen.“

Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach: „Auch Brandenburg ist von den Folgen des anhaltenden Niedrigwassers betroffen. Wo Güter nicht mehr zuverlässig auf dem Wasserweg transportiert werden können, müssen wir kurzfristig zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene ermöglichen. Mit der befristeten Ausnahme schaffen wir den notwendigen Spielraum, um Lieferketten zu sichern – gezielt für die vom Niedrigwasser betroffenen Transporte und ohne das Sonntagsfahrverbot generell infrage zu stellen.“

Hintergrund sind die anhaltend sehr niedrigen Wasserstände auf den deutschen Wasserstraßen. Die Binnenschifffahrt ist dadurch erheblich beeinträchtigt. Güter, die wegen der eingeschränkten Schiffbarkeit nicht oder nur begrenzt auf dem Wasserweg transportiert werden können, müssen teilweise auf die Straße und die Schiene verlagert werden. Mit den Ausnahmen schaffen Berlin und Brandenburg zusätzliche Transportmöglichkeiten und unterstützen die Sicherung von Lieferketten für Wirtschaft und Versorgung.

Die Regelungen gelten für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind von den Ausnahmen ausgenommen.

Die Ausnahmen sind ausdrücklich auf Transporte zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers beschränkt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bleibt im Übrigen bestehen. Berlin und Brandenburg stimmen sich zur weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage eng mit dem Bund und den anderen Ländern ab.

Hintergrund:
Grundsätzlich gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern im gewerblichen Güterverkehr von 0 bis 22 Uhr. Die Ausnahmen werden auf Grundlage von § 46 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung erteilt; für das Samstagsfahrverbot gelten entsprechende Ausnahmen nach der Ferienreiseverordnung.