Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“

Verkehrsschild: Quadratisches Zusatzschild an Parkplätzen mit vier Personen (zwei männliche und zwei weibliche Piktogramme) und einem durchtrennten Fahrzeug, weist darauf hin, dass dieser Parkplatz Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten ist.

Stationsbasierte Carsharing-Angebote tragen zur Reduzierung des MIV (motorisierter Individualverkehr) – also zur Verkehrsentlastung bei. Einerseits können durch stationsbasierte Carsharing-Angebote die Nutzungsbedürfnisse nach automobiler Mobilität, bspw. für einen Wocheneinkauf oder eine Ausflugsfahrt auf wenige Fahrzeuge gebündelt werden. Andererseits sind Nutzende von stationsbasierten Carsharing-Angeboten deutlich häufiger multimodal unterwegs, fahren also Fahrrad, gehen zu Fuß oder nutzen den ÖPNV – und senken so den MIV-Anteil am fließenden Verkehr.

Das Land Berlin möchte die Einrichtung von stationsbasierten Carsharing-Stationen durch die Bezirksämter unterstützen und so die Mobilitätswende stärken. Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ soll den bezirklichen Straßenbaubehörden und Straßenverkehrsbehörden als Hilfestellung im Verfahren der Erlaubniserteilung und Ausweisung von Stationen dienen. Dabei können auch die Anlagen zu Nebenbestimmungen zur Sondernutzungserlaubnis (SNE) und Nebenbestimmungen zur Ladeinfrastruktur (LIS) an Carsharing-Stationen als Musterdokumente genutzt werden.

  • Carsharing-Stationen für Berlin – Leitfaden zur Umsetzung stationsbasierten Carsharings und begleitender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

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