Der Weg zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)

Berlin klimaneutral zu gestalten – so lautet das erklärte Ziel des Berliner Senats.

Zur Erreichung des Ziels hat der Senat bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt bzw. eingeleitet.

Machbarkeitsstudie

In einem ersten Schritt wurde im Rahmen einer von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragten Machbarkeitsstudie “Klimaneutrales Berlin 2050” untersucht, ob und wie das Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln, erreicht werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Die Anfang 2014 fertig gestellte Studie bestätigt, dass das Klimaneutralitätsziel für Berlin auf verschiedenen Wegen erreichbar ist.

Energiewendegesetz

Außerdem wurde ein Berliner Energiewendegesetz auf den Weg gebracht, mit welchem die Vorlage eines BEK nun gesetzlich vorgeschrieben wird. Das Gesetz ist 2016 in Kraft getreten und wurde 2021 umfassend novelliert. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik, in dem u.a. das Ziel der Klimaneutralität und quantifizierte Ziele für die Reduktion der in Berlin verursachten CO2-Emissionen für die Jahre 2030 (70%), 2040 (90%) und 2045 (mindestens 95%) rechtlich verankert werden. Zudem wirkt es auf die Beendigung der Energieerzeugung aus Steinkohle bis Ende 2030 hin.

Endbericht zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)

Die Machbarkeitsstudie bildete die Grundlage für die Entwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK), das die notwendigen kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels in fünf relevanten Handlungsfeldern festlegt.

Das BEK-Team

Der Endbericht zum BEK wurde von einem Fachprojekt unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unter Einbindung der Öffentlichkeit erarbeitet. Die Beteiligungsangebote zur Erarbeitung des BEK richteten sich sowohl an die Fachöffentlichkeit als auch an alle Berlinerinnen und Berliner, um sicherzustellen, dass das gebündelte Wissen Berlins genutzt wird und das BEK auch bestehende Initiativen und Ideen einbezieht.

Der BEK-Endbericht stellt konkrete Maßnahmen für die Handlungsfelder vor, mit denen in Berlin das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann. Die Maßnahmen zeigen dabei nicht nur auf, wie Klimaschutz in Berlin umgesetzt werden kann, sie machen auch deutlich, wo Probleme und Zielkonflikte liegen und zeigen Lösungen auf. Dabei berücksichtigen sie auch soziale, ökologische und baukulturelle Fragen sowie die Wechselwirkungen mit der Anpassung an den Klimawandel.

Für jedes der fünf Handlungsfelder wurden sogenannte Schlüsselfaktoren definiert, also zentrale Faktoren, die adressiert werden müssen, damit das jeweilige Handlungsfeld seinen Beitrag zum Klimaneutralitätsziel leisten kann.

Im Handlungsfeld Energieversorgung sind das beispielsweise die Erhöhung der Menge des in Kraft-Wärme-Kopplung in der Stadt Berlin erzeugten Stroms oder die Stromerzeugung aus Sonnenlicht.

Für das im Zuge des Erarbeitungsprozesses entstandene Maßnahmenset wurde eine Wirkungsabschätzung durchgeführt. Hierbei wurde insbesondere auf den Beitrag der Maßnahmen zur CO2-Reduktion sowie die unmittelbaren Kosten der Maßnahme fokussiert, zusätzlich wurden an dieser Stelle die sozialen, baukulturellen und weitere ökologischen Aspekte berücksichtigt. Durch dieses Vorgehen ist es gelungen, umsetzungsreife Maßnahmen zu entwickeln, die einen sehr hohen Konkretisierungsgrad aufweisen.

Das mit dem BEK-Endbericht vorgelegte Maßnahmenset umfasst nun insgesamt 107 Maßnahmen, mit deren Umsetzung der Weg für ein klimaneutrales Berlin 2050 geebnet werden kann.

Für alle Maßnahmen wurden die Kosten für die öffentliche Hand und die jeweils verantwortlichen Träger ermittelt, und, soweit möglich, Kosten für Dritte sowie demgegenüber auch Nutzenwirkungen abgeschätzt.

Die durchschnittlichen Jahreskosten bis 2030 liegen demzufolge bei ca. 100 bis 169 Mio. Euro. Diese Jahreskosten entsprechen 0,4 bis 0,7 % des gesamten Haushaltes des Landes Berlin des Jahres 2014. Dem gegenüber stehen erhebliche Nutzenwirkungen u. a. durch eingesparte fossile Brennstoffkosten und regionalökonomische Effekte aus der energetischen Sanierung. So geben die Berlinerinnen und Berliner derzeit etwa 3,3 Mrd. Euro jährlich (Stand 2012) für den Import fossiler Brennstoffe aus. Diese Kosten könnten im Jahr 2030 um 1,9 Mrd. Euro reduziert werden.

Übergabe des Endberichts

Der Endbericht zum BEK wurde auf der Abschlussveranstaltung am 01. Dezember 2015 der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die aus dem Endbericht entwickelte Senatsvorlage wurde vom Senat im Juni 2017 beschlossen, der Beschluss des Abgeordnetenhauses folgte im Januar 2018. Derzeit befinden sich die beschlossenen Maßnahmen des BEK in der Umsetzung. Die Umsetzung des BEK wird von einem Monitoring begleitet, um die Fortschritte zu ermitteln und ggf. notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Berliner Energie und Klima­schutz­programm 2030 (BEK 2030)

  • Umsetzungs­zeitraum 2017 bis 2021

    Konsolidierte Fassung

    PDF-Dokument (2.0 MB)

  • Umsetzungskonzept zum BEK 2030 für den Zeitraum bis 2021

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Hintergrundinformation für die Presse

  • Berliner Energie - und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) – Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021

    PDF-Dokument (208.6 kB)

  • Klimaneutrales Berlin 2050

    Empfehlungen für ein Berliner Energie- und Klimaschutz­programm (BEK)

    PDF-Dokument (4.9 MB)