Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden – siehe auch die Beschlussfassung zum BEK 2030 – und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft.
Förderung für andere öffentliche Stellen und Private
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Finanzierungsmanagement BEK 2030, Haushaltsangelegenheiten
Melanie Lehmann