Förderung für andere öffentliche Stellen und Private

Für welche Projekte werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden – siehe auch die Beschlussfassung zum BEK 2030 – und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft.

In welchem Umfang werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

Die Finanzierungshöhe ist abhängig von Inhalt, Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sowie Zielstellung des Projektes.

Auswahlkriterien

Ziel der Projekte soll sein, die Kohlendioxidemissionen zu verringern oder im Bereich der Klimaanpassung geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

Es sind Projekte finanzierungsfähig, die in der Breite aller Handlungsfelder versuchen, die Rahmenbedingungen für (überwiegend) freiwilliges Klimaschutzhandeln zu verbessern und dieses zu fördern. Durch positive Beeinflussung vieler kleinerer und größerer “Stellschrauben” soll versucht werden, Klimaschutzhandeln und Anpassungsmaßnamen in der Stadt anzuregen und voranzubringen, um damit Innovationen und Geschäftsmodelle zu fördern, Teilmärkte in Gang zu bringen und Verhalten zu ändern.

Es werden nur Projekte finanziert bei denen ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Erfüllung geltender gesetzlicher Verpflichtungen wird nicht finanziell unterstützt. Mittel werden nur für Vorhaben bereitgestellt, die noch nicht begonnen wurden. Ausgaben, für die keine Mittel gewährt werden, sind u.a. der Kauf von Grundstücken, Verwaltungskosten und Personalausgaben im Land Berlin.

Hinweise zur Abrechnung des Verfahrens

Bei positiver Entscheidung über die finanzielle Unterstützung eines Projektes wird eine Zuwendung im Sinne von § 44 der Landeshaushaltsordnung bewilligt. In dem Zuwendungsbescheid wird festgelegt, dass der Zuwendungsempfänger sowohl Zwischennachweise während der Projektlaufzeit, als auch einen Verwendungsnachweis bei Abschluss des Projektes der Bewilligungsstelle (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) vorlegen muss, in dem die zweckentsprechende Verwendung der BEK-Mittel nachzuweisen ist.

Konkrete Projektideen

Falls Sie konkrete Projektideen haben, wenden Sie sich bitte an:

Fragen zu einzelnen Handlungsfeldern