Planfeststellungs­verfahren

Bauzeichnungen, Taschenrechner und Computertastatur

Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor.

Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird.

Der Inhalt und Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird auf den nachfolgenden Seiten erläutert.

Sie erhalten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den zuständigen Behörden im Land Berlin.

Rechtliche Grundlagen

Externe Links

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Leitung der Planfeststellungsbehörde für Straßen sowie der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Straßen-/U-Bahnen, Seilbahnen sowie nicht bundeseigene Eisenbahnen

Federica Capolei

Leitung des Referates Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde, Planfeststellung Straße und Schiene, Technische Aufsichtsbehörde

Oktay Yurdakul

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Leiterin der Anhörungsbehörde für Straßen

Swetlana Borchert-Prante