Die bei uns gestellten Förderanträge werden der Reihe nach, also nach Zeitpunkt der Antragstellung, bearbeitet, sofern nichts anderes in den einzelnen Förderaufrufen festgelegt ist.
Förderbedingungen: Fragen und Antworten
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Was ist das Windhundprinzip?
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Ich habe eine Projektidee und möchte eine Skizze einreichen. An wen wende ich mich?
Die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH berät Sie als Programmdienstleister für BENE 2 bei allen Fragen von der Projektidee über die Antragstellung bis hin zur Umsetzung des Vorhabens. Projektskizzen können Sie über das BENE 2-Förderportal einreichen. Die B.&S.U. prüft diese und kontaktiert Sie bei Fragen. Sollte es sich um eine förderschwerpunktübergreifende Skizze handeln, wird sich der Programmträger mit Ihnen zur weiteren Vorgehensweise in Verbindung setzen.
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Kann ich als Antragstellende zu mehreren Förderschwerpunkten Anträge, bzw. auch mehrere Anträge innerhalb eines Förderschwerpunktes einreichen?
Beide Fragen sind mit Ja zu beantworten. Zu beachten ist, dass im BENE 2-Förderportal dann pro Vorhaben jeweils ein separater Antrag gestellt wird.
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Dürfen auch Forschungsinstitute wie die Technische Universität Berlin einen Antrag auf Förderung stellen?
Ja, Forschungsinstitute zählen in der Regel zu Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind in allen Förderschwerpunkten antragsberechtigt.
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Dürfen wir als Unternehmen auch Quartiersprojekte beantragen oder obliegt dies nur der Kommune?
Unternehmen können auch Quartiersprojekte beantragen, beispielsweise im Förderschwerpunkt 3 Netzbetreiber oder Energieversorger. Jedoch sollte die/der Eigentümer:in der Investition, bzw. des Gebäudes Antragstellende sein. Der Betrieb der Anlage kann durch Dritte erfolgen.
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Wo finde ich die Förderrichtlinie?
Die Förderrichtlinien (erste Version vom 13.06.2023 sowie die aktuell gültige vom 20.11.2023) sowie Fördermerkblätter zu alle 6 Förderschwerpunkten sind hier auf dieser Website veröffentlicht.
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Werden Beratungsangebote an Einrichtungen zur Aus- und Weiterbildung gefördert?
Beratungsangebote, wie beispielsweise für Ausbildungs- und/oder Weiterbildungszwecke oder für Schulen, sind im BENE 2 nicht förderfähig. Gegebenenfalls sind solche Maßnahmen über den europäischen Sozialfonds förderfähig:
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Sind Neubauten mit Aus- und Weiterbildungscharakter (Fokus auf Klimaberufe) förderfähig (Bau- und Betriebsinvestitionen)?
Neubauten sind im BENE 2 grundsätzlich nicht förderfähig.
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Ist eine sozialwissenschaftliche Begleitung, sprich Partizipation relevanter Akteure (z. B. Anwohnende) förderfähig?
Eine sozialwissenschaftliche Begleitung der Projekte ist grundsätzlich nicht verpflichtend. In einzelnen Fällen ist eine solche Begleitmaßnahme jedoch sinnvoll und förderfähig. Im Rahmen der Projektförderung kann dies im Bedarfsfall mit dem Mittelgeber abgestimmt werden.
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Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?
Hierzu kann keine pauschale Aussage getroffen werden, weil es auch von den Bedingungen der anderen Förderprogramme abhängt. Es muss im Einzelfall geprüft werden.
Prinzipiell ist eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten anderer Gebender beziehungsweise Förderprogramme möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben (siehe Kapitel 5.2 der BENE 2-Förderrichtlinie) dem nicht entgegenstehen. Insbesondere darf im Falle einer Kumulierung mit anderen Förderungen weder der maximale, nach der AGVO für die betreffende Beihilfe geltende Betrag, beziehungsweise die für diese Beihilfe geltende Beihilfeintensität noch der De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag überschritten werden. Bestehende Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene werden mit EFRE-Mitteln sinnvoll ergänzt aber nicht ersetzt.
Prüfen Sie hierzu auch die aktuell veröffentlichten Förderaufrufe.
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Wie berechnen sich Förderquote und Fördersumme?
Die Berechnung erfolgt immer bezogen auf Ihr konkretes Vorhaben und hängt vom Erfüllungsgrad der pro Förderschwerpunkt festgelegten Auswahlkriterien ab (Beispiele: Höhe der CO2-Verminderung, Modellhaftigkeit, Landesinteresse) unter Berücksichtigung von beihilferechtlichen Vorgaben.
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Wann können wir – vorausgesetzt, unser Antrag wird bewilligt – mit dem Projektstart rechnen?
Nach vollständiger Antragstellung normalerweise innerhalb von 4 bis 6 Wochen.