Berliner Klimaanpassungsgesetz

Volle Parks in Berlin

Das am 21. November 2025 in Kraft getretene Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) legt den Rahmen und die Zielsetzungen für eine ambitionierte Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Land Berlin. Das Gesetz priorisiert den Schutz der Berliner Bevölkerung, das Bewahren städtischer Infrastrukturen und der Stadtnatur sowie die Sicherung von Bildungs- und Sozialeinrichtungen, der Wirtschaft und weiterer lebenswichtiger Bereiche vor den Auswirkungen des Klimawandels. Zur Minimierung und Abmilderung von Schäden werden vielfältige Maßnahmen adressiert, darunter Kühlung, der Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen sowie Maßnahmen des Regenwassermanagements.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Erreichung der festgelegten Ziele legt das Berliner Klimaanpassungsgesetz zentrale Instrumente fest. Es verpflichtet zur Erarbeitung einer Klimarisikoanalyse, einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms [Verlinkung Unterseite Klimaanpassungsstrategie und Klimaanpassungsprogramm].

Das Gesetz greift damit die programmatischen Aufgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) auf und erweitert diese unter anderem um die Ausweisung von Hitzevierteln zur Priorisierung von Maßnahmen sowie um Vorgaben für den Erhalt und Ausbau des Berliner Stadtgrüns. Hierzu zählen neben der Neupflanzung von Straßenbäumen beispielsweise die Anpassung der Berliner Baumschutzverordnung und die Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern zur Pflege von Baumscheiben (§ 7 KAnGBln).

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Klimaschutz und Klimaanpassung