Service: Abfallentsorgung infolge von Havarien und Brandereignissen

Hintergrund des Ölaustritts

Bei Havarien wie Überfüllschäden bei der Heizölbetankung, Leckagen an ölführenden Rohrleitungen oder Verkehrsunfällen entstehen plötzlich gefährliche Abfälle, die korrekt entsorgt werden müssen. Auch infolge eines Brandereignisses ist die korrekte und rechtssichere Entsorgung der Brandabfälle zu gewährleisten. Wenn Sie haushaltsübliche Mengen auf den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigung (BSR) entsorgen möchten, achten Sie im Umgang mit gefährlichen Abfällen auf Ihre Sicherheit (geeignete Atemmaske, Handschuhe, Schutzkleidung).

Sollten größere Mengen Bodenaushub/Havarie- oder Brandabfälle anfallen, wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb, der sich von Sicherung bis Beseitigung um die Abfälle kümmert. In diesem Fall achten Sie auf die Ausstellung eines Übernahmescheins. Damit wird die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle nachgewiesen. Eine Liste ausgewählter und spezialisierter Entsorgungsbetriebe insbesondere Inhaber von Havarie-Sammelentsorgungsnachweisen finden Sie auf der Seite der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH.

Abfallentsorgung infolge einer Havarie

Häufige Fragen zur Abfallentsorgung infolge einer Havarie

  • Welche Havarien werden hier geregelt und welche Abfälle fallen dabei an?

    Infolge von Überfüllschäden bei der Heizölbetankung, Leckagen an ölführenden Rohrleitungen oder Verkehrsunfällen, bei denen Kraftstoffe auslaufen, entstehen gefährliche Abfälle, die entsorgt werden müssen.

  • Welche Abfälle (Abfallgruppen) können entstehen?

    Es kann infolge einer Havarie zur Entstehung von verschiedenen gefährlichen Abfällen kommen. Das können kontaminierte Textilien, Holz, Bauschutt, Boden, Löschwasser, defekte Elektrogeräte, etc. sein, die auch im Zuge der Aufräumarbeiten entstehen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden müssen.

  • Welche Abfälle können mit dem Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden?

    Es können Boden- und Bauschuttabfälle mit Mineralöl- oder BTEX-Belastung (Benzol) entsorgt werden, die mit AS 170503* oder AS 170106* gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert sind.

Verfahren und Nachweise

  • Was ist ein Sammelentsorgungsnachweis und wie unterscheidet er sich vom Einzelentsorgungsnachweis?

    Ein Sammelentsorgungsnachweis erleichtert die Entsorgung von Havarieabfällen, da er im Vorhinein durch den Beförderer erstellt wird und dadurch bei dem Anfall des Abfalls bereits vorhanden ist.

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung des Sammelentsorgungsnachweises erfüllt sein?
    • Es muss sich um Abfälle aus einer Havarie handeln.
    • Es sind mineralische Abfälle.
    • Die Abfälle sind im Land Berlin angefallen.
    • Eine Deklarationsanalyse für den einzelnen Havariefall ist meist entbehrlich.
    • Die Abfälle dürfen nur Mineralöl- oder BTEX-Belastungen aufweisen.
  • Wie beantragt ein Beförderer einen Sammelentsorgungsnachweis?

    Wenden Sie sich an die SBB, um einen Sammelentsorgungsnachweis zu beantragen.

Entsorgungsprozess

  • Was muss ich als Gewerbetreibender bei einer Havarie tun?
    1. Bitte prüfen, ob die Abfälle ausschließlich durch Mineralöl-Belastungen verunreinigt sind.
    2. Klären Sie, ob sich der Havarieort im Land Berlin befindet und schätzen (gegebenenfalls mit sachkundiger Hilfe) ein, ob nicht mehr als 100 Tonnen Abfall erwartet werden.
    3. Holen Sie oder der gewählte Inhaber des Sammelentsorgungsnachweises die Bestätigung der Berliner Senatsumweltverwaltung (Referat I B 2) ein, dass die Havarieregelungen angewendet werden dürfen.
    4. Wählen Sie einen Sammelentsorgungsnachweisinhaber mit gültigem Nachweis und beauftragen Sie ihn, den Abfall zur Entsorgungsanlage zu transportieren.
    5. Die Dokumentation erfolgt mit einem Übernahmeschein, den der Beförderer Ihnen übergibt. Der Beförderer muss einen Begleitschein führen.
  • Wo finde ich eine Übersicht über mögliche Entsorgungsanlagen?

    Eine Übersicht über die möglichen Entsorgungsanlagen (Regelverfahren) sowie Sammelnachweisinhaber im Falle einer Havarie, finden Sie auf der Seite der SBB. Die dort gelisteten Anlagen sind grundsätzlich nutzbar.

  • Was passiert, wenn die Deklarationsanalyse zeigt, dass die Entsorgung in der ausgewählten Anlage nicht zulässig ist?

    Die Beteiligten müssen unverzüglich Kontakt mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der SBB aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.

  • Wie gehe ich bei einem Havarieereignis vor?

    Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin sowie die SBB haben ein spezielles Verfahren für Havarieereignisse erarbeitet (Kontaktangaben siehe unten).

Abfallentsorgung infolge eines Brandereignisses

Häufige Fragen zur Entsorgung von Brandabfällen

  • Wer ist für die Entsorgung von Brandabfällen verantwortlich?

    Die Entsorgung von Brandabfällen ist Aufgabe des Abfallerzeugers, also des Eigentümers, Mieters oder Pächters des betroffenen Grundstücks.

  • Wie werden Brandabfälle eingestuft?

    Brandabfälle werden aufgrund ihrer hohen Schadstoffgehalte meist als gefährlich eingestuft. Die Einstufung erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde in Berlin: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Referat I B 2.

  • Welche Abfallschlüssel sind für Brandabfälle relevant?
    • Altholz (17 02 04*)
    • Bauschutt (17 01 06*)
    • Gemischte Bauabfälle (17 09 03*)
    • Kunststoffe (17 02 04*)
    • Verunreinigte Tücher (15 02 02*)
    • Filterbeutel (15 02 02*)
    • Reinigungsflüssigkeiten (16 10 01*)
    • Löschwasser (16 10 01*)
  • Welche Analytik ist für Brandabfälle notwendig?

    Eine repräsentative Beprobung und Laboruntersuchung ist notwendig, um die Gefährlichkeit des Abfalls und den Entsorgungsweg zu bestimmen. Relevante Parameter sind PAK, EOX und brandtypische Schadstoffe wie z.B. Dioxine.

Einstweilige Sicherstellung der Abfälle

  • Was ist bei der einstweiligen Sicherstellung von Brandabfällen zu beachten?

    Brandabfälle sind zunächst an der Anfallstelle so zu sichern, dass keine Umweltgefährdung oder Beeinträchtigungen davon ausgehen. Dies kann beispielsweise durch Lagerung in geeigneten Containern oder Verpackung erfolgen.

    Die Entsorgung ist anschließend nach rechtlichen Erfordernissen vorzubereiten. In Berlin sind bei verbleibenden Fragen die Abfallbehörde und die SBB zu kontaktieren (Kontaktdaten siehe unten), um entsprechende Hinweise zu erhalten. Veröffentlichte Merkblätter sind zu beachten.

  • Welche Informationen sind für die Entsorgung von Abfällen (auch aus Bränden) erforderlich?
    • Eigentümer des Brandschadensabfalls
    • Art der verbrannten Materialien
    • Art und Menge der anfallenden Abfälle
    • Aktueller Zustand der Abfälle
    • Kontakt mit Abfallbehörden

Entsorgungsmöglichkeiten für Brandabfälle

  • Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es für organische Abfälle (z.B. Holz, Kunststoffe)?

    Organische Abfälle können in thermischen Verfahren (Sonderabfallverbrennungsanlagen, Altholzkraftwerke) entsorgt werden. Eine oberirdische Deponierung ist nicht möglich.

  • Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es für mineralische Abfälle (z.B. Bauschutt)?

    Mineralische Abfälle können je nach Kontamination in Bodenwaschanlagen behandelt oder deponiert werden. Hoch belastete Abfälle müssen thermisch behandelt werden.

  • Wie werden Abfallgemische entsorgt?

    Abfallgemische sollten vermieden werden. Sofern dies nicht möglich ist, kann die Entsorgung aufwändig sein. Geeignete Anlagen sollten im Kontakt mit der SBB gesucht werden.

  • Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es für Löschwasser und Reinigungsflüssigkeiten?

    Löschwasser und Reinigungsflüssigkeiten können je nach Kontamination chemisch-physikalisch behandelt oder verbrannt werden.

  • Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es für verunreinigte Tücher, Lappen, Schwämme und Filterbeutel?

    Verunreinigte Tücher, Lappen, Schwämme und Filterbeutel können in thermischen Verfahren (Sonderabfallverbrennungsanlagen) entsorgt werden.

  • Können Abfälle mit karzinogenen Fasern (Asbest, Künstliche Mineralfasern – KMF) thermisch entsorgt werden?

    Nein, Abfälle mit karzinogenen Fasern dürfen nicht thermisch entsorgt werden.

Informationen für Privatpersonen

Einführende Hinweise zu diesen Themenbereichen

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Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit