Bei Havarien wie Überfüllschäden bei der Heizölbetankung, Leckagen an ölführenden Rohrleitungen oder Verkehrsunfällen entstehen plötzlich gefährliche Abfälle, die schnell entsorgt werden müssen. Die üblichen Nachweispflichten gemäß der Nachweisverordnung sind in solchen Situationen oft schwer oder gar nicht umsetzbar. Die Senatsumweltverwaltung erleichtert die Entsorgung von Havarieabfällen, indem sie spezielle Sammelentsorgungsnachweise für Boden- und Bauschuttabfälle mit Öl- oder Benzin-/Dieselverunreinigungen ermöglicht. Das Verfahren zielt darauf ab, die zeitlich und logistisch angespannte Situation nach Havarien zu erleichtern und gleichzeitig den Vorgaben der Nachweisverordnung zu entsprechen. Ziel ist, eine effiziente und rechtssichere Entsorgung von Havarieabfällen zu gewährleisten.
Auch in Folge eines Brandereignisses ist die korrekte und rechtssichere Entsorgung der Brandabfälle zu gewährleisten. Dies umfasst die Einstufung der Abfälle, notwendige Analytik, einstweilige Sicherstellung der Abfälle, Informationen zum Brandereignis und die Auswahl geeigneter Entsorgungsmöglichkeiten. Durch die Bereitstellung klarer Richtlinien und Verfahren wird sichergestellt, dass die Abfälle ordnungsgemäß und umweltverträglich entsorgt werden.