Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt

Auch nach Jahrzehnten durchgeführter Bergungen befinden sich noch immer unentdeckte Kampfmittel im Berliner Boden. Die von diesen Kriegsaltlasten ausgehende Risiken und Gefahren erfordern auch über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges geeignete Untersuchungen, um Risiken gering zu halten und Gefahrensituationen zu vermeiden.

Im Land Berlin regelt die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Als wichtigste Regelungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind hervorzuheben:

  • Für die Ermittlung nach Kampfmitteln ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als Ordnungsbehörde zuständig.
  • Teilt die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstückes der Senatsverwaltung beabsichtigte Bodeneingriffe mit, ermittelt die Senatsverwaltung, ob es sich bei dem Grundstück um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
  • Die ordnungsgemäße Bergung von Kampfmitteln obliegt der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Inhaberin oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück.
  • Für die Beseitigung geborgener und aufgefundener Kampfmittel ist die Polizei zuständig.

Weitere Informationen und Hinweise zu Kampfmitteln werden in der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin gegeben.

Service:

  • Allgemeine Hinweise zur Luftbildauswertung

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