Grundlagen ionisierender Strahlung und Strahlenschutz

Warnschild an einem Mast und Warnbänder. Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Anwendungsbereichen gezielt genutzt, können andererseits aber auch schädlich für den Menschen sein. Um die Risiken der Anwendung zu minimieren, gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen zum Strahlenschutz, die in entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Bei Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper unterscheidet man die möglichen Risiken in sofort auftretende (deterministische) und später auftretende (stochastische) Schäden.

Für stochastische Schäden gibt es keine Schwellenwerte. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, insbesondere an Krebs, ist vor allem von der Dauer und Höhe der Strahleneinwirkung abhängig.

Deterministische Schäden (Akutschäden) treten bei Menschen ab einer bestimmten Dosisschwelle auf. Ab dieser nimmt der Schweregrad des Schadens mit der Höhe der Strahlendosis zu. Deterministische Schäden sind beispielweise Hautrötung, Haarausfall oder Blutarmut (Anämie). Bei höheren Dosen kommt es zum Organversagen. Mehr Informationen finden Sie unter Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Wie wirkt ionisierende Strahlung?

Um stochastische Schäden zu minimieren, wurden rechtsverbindlich (StrlSchG 2017; 2013/59/EURATOM) drei allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes festgelegt:

1. Rechtfertigung:
Eine Anwendung ionisierender Strahlung ist nur zulässig, wenn sie mehr Nutzen bringt als möglicherweise Schäden verursacht. Der Nutzen soll dabei auf keine andere Weise zu erlangen sein. Die Rechtfertigung wird bei neuen Sachverhalten überprüft.

2. Dosisbegrenzung:
Bei den als gerechtfertigt eingestuften Anwendungen ionisierender Strahlung dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Für die allgemeine Bevölkerung und für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, gelten unterschiedliche Werte.

3. Optimierung:
Die Strahlenbelastung bei der Nutzung ionisierender Strahlung muss für alle Beteiligten so niedrig gehalten werden, wie es vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable). In der Praxis kann das durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, u.a.:

  • Aufenthaltsdauer verkürzen: Je kürzer man ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Wird die Aufenthaltsdauer halbiert, reduziert sich die Strahlenbelastung auch um die Hälfte.
  • Abstand vergrößern: Je mehr man sich von der Quelle ionisierender Strahlung entfernt, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Dabei gilt: Doppelter Abstand reduziert die Strahlenbelastung auf ein Viertel.
  • Abschirmung: Die Quelle ionisierender Strahlung ist durch geeignete Materialien und ausreichende Dicke abzuschirmen. Dabei spielt die Art der Strahlung eine wichtige Rolle. Beispielsweise reicht ein Blatt Papier um Alphateilchen abzuschirmen. Zur Abschirmung von Gamma- und Röntgenstrahlung braucht man aber dicke Schichten aus Blei oder Beton.
  • Aktivität minimieren: Soll eine radioaktive Quelle zum Einsatz kommen, ist die Aktivität möglichst niedrig zu halten.

Dosisbegriffe und Einheiten

Um die Einwirkung ionisierender Strahlung auf ein Medium zu quantifizieren, verwendet man den Begriff der Dosis. Im Strahlenschutz werden unterschiedliche Dosisarten definiert:

Die Energiedosis gibt z.B. an, wie viel Energie ein Medium bei der Bestrahlung mit ionisierender Strahlung aufnimmt. Sie wird in Gray (Gy) gemessen.

Die Organ-Äquivalentdosis ist die gewichtete Energiedosis in einem Organ oder Gewebe, unter Berücksichtigung biologischer Wirkung der Strahlung. Sie wird in Sievert (Sv) angegeben.

Die Effektive Dosis ist die Summe aller gewichteten einzelnen Organ-Äquivalentdosen, unter Berücksichtigung der Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Organe. Sie wird ebenfalls in Sievert (Sv) angegeben.

In der folgenden Tabelle sind Beispiele für effektive Dosen in mSv durch häufige Tätigkeiten und Anwendungen zusammengestellt:

  • Beschreibung

    Effektive Dosis

  • Röntgenaufnahme der Zähne

    0,01 mSv pro Aufnahme

  • Dosis durch Höhenstrahlung bei einem Transatlantikflug von Frankfurt a. M. nach New York City

    0,1 mSv pro Flug hin und zurück

  • Röntgenaufnahme der weiblichen Brust (Mammographie)

    0,2 – 0,4 mSv pro Aufnahme

  • Grenzwert für die zulässige effektive Jahresdosis der Bevölkerung aus anzeigebedürftiger und genehmigungspflichtiger Tätigkeit

    1 mSv pro Jahr

  • Untersuchung der Schilddrüse mit Technetium-99m

    1 mSv pro Anwendung

  • Computertomografie des Schädels

    2 mSv pro Anwendung

  • Durchschnittliche jährliche effektive Jahresdosis der Bevölkerung in Deutschland aus künstlichen Quellen (vor allem aus medizinischen Anwendungen)

    2 mSv pro Jahr

  • Durchschnittliche jährliche effektive Jahresdosis der Bevölkerung in Deutschland aus natürlichen Quellen

    2 – 3 mSv pro Jahr

  • Computertomografie der Lunge

    7 mSv pro Anwendung

  • Effektive Jahresdosis beim Rauchen von 20 Zigaretten täglich

    ca. 8 mSv pro Jahr

  • Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen

    10 – 20 mSv pro Anwendung:

  • Grenzwert für die effektive Jahresdosis der beruflich exponierten Personen in Deutschland

    20 mSv pro Jahr

  • Grenzwert für die zulässige Berufslebensdosis bei beruflich exponierteren Personen in Deutschland

    400 mSv im Berufsleben