Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Anwendungsbereichen gezielt genutzt, können andererseits aber auch schädlich für den Menschen sein. Um die Risiken der Anwendung zu minimieren, gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen zum Strahlenschutz, die in entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Bei Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper unterscheidet man die möglichen Risiken in sofort auftretende (deterministische) und später auftretende (stochastische) Schäden.
Für stochastische Schäden gibt es keine Schwellenwerte. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, insbesondere an Krebs, ist vor allem von der Dauer und Höhe der Strahleneinwirkung abhängig.
Deterministische Schäden (Akutschäden) treten bei Menschen ab einer bestimmten Dosisschwelle auf. Ab dieser nimmt der Schweregrad des Schadens mit der Höhe der Strahlendosis zu. Deterministische Schäden sind beispielweise Hautrötung, Haarausfall oder Blutarmut (Anämie). Bei höheren Dosen kommt es zum Organversagen. Mehr Informationen finden Sie unter Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Wie wirkt ionisierende Strahlung?
Um stochastische Schäden zu minimieren, wurden rechtsverbindlich (StrlSchG 2017; 2013/59/EURATOM) drei allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes festgelegt:
1. Rechtfertigung:
Eine Anwendung ionisierender Strahlung ist nur zulässig, wenn sie mehr Nutzen bringt als möglicherweise Schäden verursacht. Der Nutzen soll dabei auf keine andere Weise zu erlangen sein. Die Rechtfertigung wird bei neuen Sachverhalten überprüft.
2. Dosisbegrenzung:
Bei den als gerechtfertigt eingestuften Anwendungen ionisierender Strahlung dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Für die allgemeine Bevölkerung und für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, gelten unterschiedliche Werte.
3. Optimierung:
Die Strahlenbelastung bei der Nutzung ionisierender Strahlung muss für alle Beteiligten so niedrig gehalten werden, wie es vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable). In der Praxis kann das durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, u.a.:
- Aufenthaltsdauer verkürzen: Je kürzer man ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Wird die Aufenthaltsdauer halbiert, reduziert sich die Strahlenbelastung auch um die Hälfte.
- Abstand vergrößern: Je mehr man sich von der Quelle ionisierender Strahlung entfernt, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Dabei gilt: Doppelter Abstand reduziert die Strahlenbelastung auf ein Viertel.
- Abschirmung: Die Quelle ionisierender Strahlung ist durch geeignete Materialien und ausreichende Dicke abzuschirmen. Dabei spielt die Art der Strahlung eine wichtige Rolle. Beispielsweise reicht ein Blatt Papier um Alphateilchen abzuschirmen. Zur Abschirmung von Gamma- und Röntgenstrahlung braucht man aber dicke Schichten aus Blei oder Beton.
- Aktivität minimieren: Soll eine radioaktive Quelle zum Einsatz kommen, ist die Aktivität möglichst niedrig zu halten.