Aufstellen und Beschluss Wärmeplan

Wärmeplan

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Die Ergebnisse der verkürzten Wärmeplanung, der Bestandsdatenanalyse und Potenzialanalysen, der Zielszenarioaufstellung, der Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie ein Katalog möglicher Umsetzungsmaßnahmen werden im Wärmeplan 1.0 von der planungsverantwortlichen Stelle zusammengefasst sowie grafisch und textlich aufbereitet. Anschließend erhalten die betroffenen und während des Wärmeplanungsprozess eingebundenen Akteure sowie die Träger öffentlicher Belange für mindestens 30 Tage die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme. Die planungsverantwortliche Stelle wird hierzu entsprechend fristgerecht informieren.

Nach anschließendem Beschluss des Wärmeplans durch den Senat wird die planungsverantwortliche Stelle diesen auf der Internetseite veröffentlichen. Der Wärmeplan 1.0 wird gleichwohl sukzessive weiter verfeinert und durch weitere Ergebnisse wie beispielsweise der Tiefen Geothermie ergänzt.