Der Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Das Ziel ist, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, zu fördern. Die Länder der FGG Elbe stimmen sich bei der Öffentlichkeitsarbeit für die überregionalen Aspekte ab. So werden gemeinsame Informationsmaterialien und Veranstaltungen umgesetzt und die vorgeschriebenen Anhörungsprozesse für die gesamte Flussgebietseinheit organisiert.
Mit den verschiedenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sollen in Berlin Betroffene, gesellschaftliche Interessengruppen und Behörden aktiv in den Diskussions- und Umsetzungsprozess einbezogen werden.