Die Träger der Berliner Verkehrssicherheitsarbeit haben sich auf eine gemeinsame Charta verständigt – die “Berliner Charta für die Verkehrssicherheit”. Die unterzeichnete Selbstverpflichtung benennt konkrete Maßnahmen und Aktivitäten der Verkehrssicherheitsarbeit.
Wichtige inhaltliche Punkte der Charta sind:
- Die möglichst schnelle Verringerung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Berlin
- Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen
- Verhinderung von Verkehrsunfällen durch Maßnahmen in der Mobilitätserziehung, Verbesserung von Sicherheitsstandards von Fahrzeugen und der Entwicklung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen
- Verkehrssicherheit als gesellschaftliche Aufgabe, welche die Mitarbeit möglichst vieler Akteure erfordert und nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure ein dauerhafter Erfolg erzielt werden kann
- Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Mitarbeit und zur Evaluierung der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin und der durchgeführten Maßnahmen
Die Charta ist für weiteres Engagement offen. Zusätzliche Kooperationspartner und “Mitstreiter” sind jederzeit willkommen.