Coronavirus
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Wie kann Ihnen die Wasserbehörde helfen?
Grundwasserschutz/Wasserschutzgebiete
- Wasserschutzgebiete
- Grundsatzfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Grundsatzangelegenheiten der Indirekteinleiterverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
- Zulassung der Trinkwassergewinnung für die öffentlichen Trinkwasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Grundwasserschutz
Auskünfte kann Ihnen Herr Heinrichs unter der Rufnummer (030) 9025-2083 geben.
Schutz der oberirdischen Gewässer
- Reinhaltung der Oberflächengewässer und Gefahrenabwehr
- Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
- Niederschlagswasserbewirtschaftung (Einleitung und Versickerung) außerhalb von Wasserschutzgebieten
- Einleitung von Abwasser und Kühlwasser in Oberflächengewässer und Überwachung
- Abwasserabgabe
Auskünfte kann Ihnen Frau Wagner unter der Rufnummer (030) 9025-2431 geben.
Grundwasserbenutzungen
- Baumaßnahmen im Grundwasser
- Zulassung von Brunnen
- Einleiten und Einbringen von Stoffen in das Grundwasser
- Erdwärmenutzungen
- Grundwasserentnahmeentgelt
- Wassersicherstellungsgesetz
Auskünfte kann Ihnen Herr Dr. Wedewardt unter der Rufnummer (030) 9025-2120 geben.
Referatsleiterin Gewässerschutz (Wasserbehörde):
Frau Hähnel
Telefon (030) 9025-2058.