Planfeststellungs­verfahren

Bauzeichnungen, Taschenrechner und Computertastatur

Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor.

Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird.

Der Inhalt und Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird auf den nachfolgenden Seiten erläutert.

Sie erhalten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den zuständigen Behörden im Land Berlin.

Rechtliche Grundlagen

Externe Links