Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Hintergrund und Ziele

Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt. Diese enthält die Stufen Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung – und Beseitigung.
Abfälle müssen entsprechend dieser Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Wenn dies nicht möglich ist, soll möglichst ein qualitativ hochwertiges Recycling der Abfälle stattfinden.

Dies ist am ehesten möglich, wenn Abfallfraktionen bereits an der Anfallstelle strikt getrennt gesammelt und anschließend ebenfalls getrennt befördert werden. Aus diesem Grund enthält die Gewerbeabfallverordnung verschärfte Vorgaben für die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen.

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren und die Dokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Des Weiteren enthält die Gewerbeabfallverordnung Dokumentationspflichten für Sortier- und Recyclingquoten von Vorbehandlungsanlagen.

Auf dieser Service-Seite finden Sie Informationsblätter, Leitfäden, Dokumentationshilfen und weitere Inhalte zur Unterstützung bei der hochwertigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung.

Gewerbliche Siedlungsabfälle

Video Gewerbemüll richtig entsorgen – am Beispiel eines Restaurants

Video Gewerbemüll richtig entsorgen – am Beispiel eines Restaurants
Video Gewerbemüll richtig entsorgen – am Beispiel eines Restaurants Bezirksamt Mitte von Berlin 733 Abonnenten

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Formate: video/youtube

  • Kurzbeschreibung des Videos

    Das Video zeigt, warum eine korrekte Abfalltrennung im Gewerbebetrieb nicht nur Umwelt, Klima und Gesundheit schützt, sondern auch Kosten spart und vor hohen Bußgeldern bewahrt. Anhand eines typischen Gaststättenbetriebs wird erklärt, welche Abfallarten gemäß Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt werden müssen und wie die Entsorgung von Papier, Glas, Leichtverpackungen, Speiseresten oder Frittierfett aussehen muss, damit diese Abfälle möglichst hochwertig verwertet werden können. Zudem wird erläutert, dass eine sorgfältige Dokumentation Pflicht ist und wann gegebenenfalls Ausnahmen möglich sind.

    Herausgeber: Bezirksamt Mitte von Berlin

  • Informationen zur Gewerbeabfallverordnung – Teil II: Gewerblicher Siedlungsabfall

    PDF-Dokument (2.0 MB)

Dokumentation der Erfassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen nach § 3 Abs. 3 GewAbfV

  • Datei mit ausfüllbaren Datenblättern

    XLSX-Dokument (129.2 kB)

  • Ausfüllhilfe zur Dokumentation

    PDF-Dokument (412.6 kB)

Bau- und Abbruchabfälle

Video Ressourcenwende in der Bauwirtschaft

Video Ressourcenwende in der Bauwirtschaft
Video Ressourcenwende in der Bauwirtschaft

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Formate: video/youtube

  • Kurzbeschreibung des Videos

    Ressourcenwende in der Bauwirtschaft

    Schwindende Rohstoffe, knapper werdende Deponieräume und ambitionierte Klimaschutzziele machen es unerlässlich, den hohen Ressourceneinsatz im Bauwesen zu überwinden. Der Film zeigt, dass es schon heute viele Möglichkeiten gibt, Baustoffe im Kreislauf nachhaltig zu nutzen: Recycling-Beton, Recycling-Gips, die Wiederverwendung und das Recycling von Ziegeln sowie der nachwachsende Rohstoff Holz.

    Rund 60 Prozent der in Berlin verwendeten Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verarbeitet. Dem gegenüber stehen Millionen Tonnen Bauschutt und Baustellenabfälle. Jährlich werden in Berlin im Tief- und Hochbau bereits 2,2 Millionen Tonnen Primarrohstoffe durch den Einsatz gütegesicherter Sekundärrohstoffe eingespart. Dabei will Berlin aber nicht stehen bleiben. Bis 2030 sollen pro Jahr weitere 1,4 Millionen Tonnen Primärstoffe durch Sekundärrohstoffe ersetzt werden.

    Video: Agentur Gretchen GmbH/EUMB Pöschk GmbH & Co. KG/Ute Czylwik
    Herausgeberin: SenMVKU

  • Informationen zur Gewerbeabfallverordnung – Teil I: Abfall bei Bau- und Abbrucharbeiten

    PDF-Dokument (2.6 MB)

Dokumentation der Erfassung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen nach § 8 Abs. 3 GewAbfV

  • Datei mit ausfüllbaren Datenblättern

    XLSX-Dokument (49.2 kB)

  • Ausfüllhilfe zur Dokumentation

    PDF-Dokument (657.9 kB)

Hinweise zur GewAbfV-konformen Baustelleneinrichtung

Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Weitere Informationen

Entsorgung von Gipskartonplatten

Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer.

  • Ressourcenschonung durch Gipsrecycling – Eine Zero-Waste-Initiative

    PDF-Dokument (2.1 MB)

Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes

Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus.

Potenzial eines Flachglasrecyclings in Berlin

Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO2-Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt.

  • Studie zur Ermittlung der Potenziale eines Flachglasrecyclings in Berlin

    PDF-Dokument (2.9 MB)

Vorbehandlungsanlagen

Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download.

  • Hinweise zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote nach § 6 Absatz 4 und 6 GewAbfV

    Informationsblatt

    PDF-Dokument (65.3 kB)

Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Verzeichnis der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg

  • Berliner Vorbehandlungsanlagen gemäß § 6 Absatz 1 GewAbfV

    PDF-Dokument (174.0 kB) - Stand: 04/2024

  • Brandenburger Vorbehandlungsanlagen gemäß § 6 Abs. 1 GewAbfV

    PDF-Dokument
    Dokument: Landesamt für Umwelt Brandenburg (PDF, 133 kB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit