Grün an Brücken

Ufer am Gosener Kanal

Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren.

  • Notwendige Baufeldfreimachung vor Brückenbau

    Notwendige Baufeldfreimachung vor Brückenbau

  • Kompensationsmaßnahme Rauchschwalbenpfütze

    Kompensationsmaßnahme Rauchschwalbenpfütze

  • Umsetzung von Fledermäusen

    Umsetzung von Fledermäusen

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Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Naturschutz und Stadtgrün

Abteilungsleitung Naturschutz und Stadtgrün

Klaus Wichert

Referatsleitung Freiraumplanung und Stadtgrün

Anke Wünnecke

Ansprechpartnerin für die Gruppe „Freiraumgestaltung und Landschaftsbau“

Kristina Stecker-Albrecht