Kleingärten

Kleingartenanlage Am Kienberg

Kleingartenanlage Am Kienberg

Aktuelles

Senat beschließt Gesetz zum Schutz von Kleingartenflächen

Der Senat von Berlin hat am 10.12.2025 auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die bestehenden Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen langfristig zu sichern.

Als Teil des Grünflächensystems erfüllen Kleingärten im Städtebau wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Daher ist die Förderung des Kleingartenwesens eine wichtige städtebauliche, gesundheits- und sozialpolitische Aufgabe des Landes Berlin. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Berliner Kleingartenwesen, zum Bestand und den rechtlichen Grundlagen.

Kleingartenanlage Falkenhöhe Nord

Kleingartenentwicklungsplan

Die rund 71.000 Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine so große Zahl privat nutzbarer Gärten im Einzugsbereich der Innenstadt. Der aktuelle Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Kleingartenanlagen Berlins. Weitere Informationen

Kleingartenanlage Am Kienberg

Bewerbung um einen Kleingarten

Bei Interesse an einem Kleingarten bewirbt man sich bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband der Kleingärtner. Weitere Informationen

Karte im Geoportal Berlin

Publikation

  • Das bunte Grün - Kleingärten in Berlin

    PDF-Dokument (5.3 MB) - Stand: 2012

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Naturschutz und Stadtgrün
Referat Freiraumplanung und Stadtgrün

Max Wilhelm

Yvonne Griephan

Verwaltung der landeseigenen Kleingartenanlagen

Unterpachtvertragspartner und Dachorganisationen

Kleingartenverbände