Kleingärten

Kleingartenanlage Am Kienberg

Kleingartenanlage Am Kienberg

Aktuelles

Senat beschließt Gesetz zum Schutz von Kleingartenflächen

Der Senat von Berlin hat am 10.12.2025 auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die bestehenden Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen langfristig zu sichern.
  • Bitte beachten: Flüssiggas auf den Parzellen – Sicherheitsrichtwert

    Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

    aus aktuellem Anlass informieren wir über die Risiken einer übermäßigen Lagerung von Flüssiggasflaschen (Propan/Butan) in Berliner Kleingartenanlagen. Einsätze der Berliner Feuerwehr haben gezeigt, dass teilweise zu viele Gasflaschen auf den Parzellen und in den Lauben gelagert werden.

    Pro Parzelle sollte die Lagerung daher auf eine 11-kg-Gasflasche oder zwei 5-kg-Gasflaschen begrenzt werden. Damit sollen Gefahren für alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde sowie für Rettungskräfte vermieden werden.

    Es ist vorgesehen, diesen Sicherheitsrichtwert – soweit möglich – in die Gartenordnung (Unterpachtvertrag) aufzunehmen. Die Bezirksverbände prüfen die entsprechenden Schritte.

    Flüssiggas ist leicht entzündlich; schon kleine Undichtigkeiten können zu Gasansammlungen führen und Brand- oder Explosionsgefahr verursachen – insbesondere in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen und somit auch Risiken für Nachbarparzellen darstellen.

    Bitte lagern Sie Gasflaschen stets aufrecht und gegen ein Umfallen gesichert, halten Sie das Ventil geschlossen und verwenden Sie die Schutzkappe. Eine Lagerung in Kellern, Gruben oder schlecht belüfteten Räumen ist zu vermeiden. Schützen Sie die Flaschen vor starker Hitze und direkter Sonneneinstrahlung und verwenden Sie nur zugelassene Geräte, Schläuche und Druckminderer. Bei Gasgeruch bitte sofort das Ventil schließen, gut lüften, keine Zündquellen benutzen und im Notfall den Notruf 112 wählen.

    Vielen Dank für Ihre Beachtung.

Als Teil des Grünflächensystems erfüllen Kleingärten im Städtebau wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Daher ist die Förderung des Kleingartenwesens eine wichtige städtebauliche, gesundheits- und sozialpolitische Aufgabe des Landes Berlin. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Berliner Kleingartenwesen, zum Bestand und den rechtlichen Grundlagen.

Kleingartenanlage Falkenhöhe Nord

Kleingartenentwicklungsplan

Die rund 71.000 Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine so große Zahl privat nutzbarer Gärten im Einzugsbereich der Innenstadt. Der aktuelle Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der Kleingartenanlagen Berlins. Weitere Informationen

Kleingartenanlage Am Kienberg

Bewerbung um einen Kleingarten

Bei Interesse an einem Kleingarten bewirbt man sich bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband der Kleingärtner. Weitere Informationen

Karte im Geoportal Berlin

Publikation

  • Das bunte Grün - Kleingärten in Berlin

    PDF-Dokument (5.3 MB) - Stand: 2012

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Naturschutz und Stadtgrün
Referat Freiraumplanung und Stadtgrün

Max Wilhelm

Yvonne Griephan

Verwaltung der landeseigenen Kleingartenanlagen

Unterpachtvertragspartner und Dachorganisationen

Kleingartenverbände