Berlin hat auf Grund des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG (“Lärmaktionspläne” – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie) im Jahr 2008 einen ersten gesamtstädtischen Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Lärmaktionsplan wird seitdem alle 5 Jahre fortgeschrieben. Die vorherigen Lärmaktionspläne können hier heruntergeladen werden:
Vorherige Lärmaktionspläne
Bild: SenMVKU
Lärmaktionsplan 2013-2018
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Lärmaktionsplan 2013-2018 für Berlin
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Handreichung zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der räumlichen Planung - Aspekt Lärmminderung (Dezember 2012)
Lärmaktionsplan 2008
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Aktionsplan 2008
Deutsche und englische Version, Karten, Broschüre: Ruhiger leben in der Großstadt
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Materialien zum Aktionsplan