Das am 21. November 2025 in Kraft getretene Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln), verpflichtet das Land Berlin zur Erstellung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms. Grundlage zur Erarbeitung von Strategie und Programm bildet die Klimarisikoanalyse Berlin 2026.
Bereits seit 2016 betreibt das Land Berlin auf Grundlage des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes eine ambitionierte Klimaanpassungspolitik. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 bildete bislang die programmatische Grundlage zur Umsetzung von Maßnahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Die sich aktuell im Erarbeitungsprozess befindliche vorsorgende Klimaanpassungsstrategie und das Klimaanpassungsprogramm werden den Maßnahmenteil zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des BEK 2030 ablösen und den Rahmen für eine schnellere und integrierte Klimaanpassung im Land Berlin setzen.