Bekanntmachung vom 21. August 2026
MVKU I E 1
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Mit dem Inkrafttreten des Berliner Klimaanpassungsgesetzes (KAnGBln) am 21.11.2025 wurden neue rechtliche Grundlagen, Fristen und Anforderungen für die Anpassung Berlins an die Folgen des Klimawandels geschaffen. Vor diesem Hintergrund soll bis zum 21.11.2026 ein neues Klimaanpassungsprogramm (§ 10 KAnGBln) und bis zum 31.01.2027 eine Klimaanpassungsstrategie für Berlin (§ 12 KAnGBln) entwickelt werden.
Die Klimaanpassungsstrategie und das Klimaanpassungsprogramm basieren auf der Klimarisikoanalyse Berlin (gemäß § 11 KAnGBln) und definieren messbare Ziele mit Indikatoren sowie konkrete Maßnahmen. Während die Klimaanpassungsstrategie Ziele mit einem längerfristigen Planungshorizont und einen groben Maßnahmenrahmen vorgibt, konkretisiert das Klimaanpassungsprogramm diese durch detaillierte Maßnahmen, Zwischenziele und Bewertungen ihrer gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen.
Bei der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie und des Klimaanpassungsprogramms werden die Zielsetzungen und Maßnahmen der bereits in Berlin existierenden Fachstrategien und Planwerke berücksichtigt sowie ausgewählte Akteurinnen und Akteure beteiligt.
Die Beteiligung findet gemäß § 10 Abs. 4 und § 12 Abs 3 KAnGBln statt und ist für die Dauer vom 1. September 2026 bis 30. September 2026 auf der Internetseite „DiPlanBeteiligung“ des Landes Berlin, dem Beteiligungsportal für die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange, verfügbar.
Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum digital im DiPlan-Beteiligungsportal ausgelegt und einsehbar. Über die Schaltfläche „Reden Sie mit!“ öffnet sich ein Dialogfeld, über das Sie Ihre Stellungnahme entweder in das Textfeld bzw. direkt dokumentenbezogen einreichen können. Ebenso können Sie über die Schaltfläche „Hierzu Stellungnahme abgeben“ eine dokumentenspezifische Rückmeldung geben.
Alle Berlinerinnen und Berliner sind eingeladen, sie zu beteiligen, ebenso wie die für das Verfahren relevanten Institutionen und Träger öffentlicher Belange, Bezirke und Behörden, Sachverständige aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Umwelt- und Gesundheitsverbände.
Alle eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und gemäß ihrer Relevanz in der endgültigen Fassung der Klimaanpassungsstrategie sowie des Klimaanpassungsprogramms berücksichtigt. Mit dieser Beteiligung wird ein Beitrag zur Transparenz und gesellschaftlichen Akzeptanz der Klimaanpassungsstrategie sowie des Klimaanpassungsprogramms geleistet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c) und Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 3 Nr. 1 BlnDSG unter Einschluss von § 10 Abs. 4 und § 12 Abs. 3 KAnGBln. Die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und gegebenenfalls E-Mailadresse) werden zum Zwecke der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen sowie zum Zwecke der Information über das Ergebnis der Prüfung verarbeitet. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung im Verfahren der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie und des Klimaanpassungsprogramms für Berlin nach dem Berliner Klimaanpassungsgesetz“, welches mit ausliegt.