Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie und Klimaanpassungsprogramm

Kirschblüte in der Schwedter Straße

Das am 21. November 2025 in Kraft getretene Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln), verpflichtet das Land Berlin zur Erstellung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms. Grundlage zur Erarbeitung von Strategie und Programm bildet die Klimarisikoanalyse Berlin 2026.

Bereits seit 2016 betreibt das Land Berlin auf Grundlage des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes eine ambitionierte Klimaanpassungspolitik. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 bildete bislang die programmatische Grundlage zur Umsetzung von Maßnahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Die sich aktuell im Erarbeitungsprozess befindliche vorsorgende Klimaanpassungsstrategie und das Klimaanpassungsprogramm werden den Maßnahmenteil zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des BEK 2030 ablösen und den Rahmen für eine schnellere und integrierte Klimaanpassung im Land Berlin setzen.

Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie und des Klimaanpassungsprogramms für Berlin

Bekanntmachung vom 21. August 2026

MVKU I E 1

Telefon: (030) 9025-2383 oder 9025-2144

Mit dem Inkrafttreten des Berliner Klimaanpassungsgesetzes (KAnGBln) am 21.11.2025 wurden neue rechtliche Grundlagen, Fristen und Anforderungen für die Anpassung Berlins an die Folgen des Klimawandels geschaffen. Vor diesem Hintergrund soll bis zum 21.11.2026 ein neues Klimaanpassungsprogramm (§ 10 KAnGBln) und bis zum 31.01.2027 eine Klimaanpassungsstrategie für Berlin (§ 12 KAnGBln) entwickelt werden.

Die Klimaanpassungsstrategie und das Klimaanpassungsprogramm basieren auf der Klimarisikoanalyse Berlin (gemäß § 11 KAnGBln) und definieren messbare Ziele mit Indikatoren sowie konkrete Maßnahmen. Während die Klimaanpassungsstrategie Ziele mit einem längerfristigen Planungshorizont und einen groben Maßnahmenrahmen vorgibt, konkretisiert das Klimaanpassungsprogramm diese durch detaillierte Maßnahmen, Zwischenziele und Bewertungen ihrer gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen.

Bei der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie und des Klimaanpassungsprogramms werden die Zielsetzungen und Maßnahmen der bereits in Berlin existierenden Fachstrategien und Planwerke berücksichtigt sowie ausgewählte Akteurinnen und Akteure beteiligt.

Die Beteiligung findet gemäß § 10 Abs. 4 und § 12 Abs 3 KAnGBln statt und ist für die Dauer vom 1. September 2026 bis 30. September 2026 auf der Internetseite „DiPlanBeteiligung“ des Landes Berlin, dem Beteiligungsportal für die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange, verfügbar.

Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum digital im DiPlan-Beteiligungsportal ausgelegt und einsehbar. Über die Schaltfläche „Reden Sie mit!“ öffnet sich ein Dialogfeld, über das Sie Ihre Stellungnahme entweder in das Textfeld bzw. direkt dokumentenbezogen einreichen können. Ebenso können Sie über die Schaltfläche „Hierzu Stellungnahme abgeben“ eine dokumentenspezifische Rückmeldung geben.

Alle Berlinerinnen und Berliner sind eingeladen, sie zu beteiligen, ebenso wie die für das Verfahren relevanten Institutionen und Träger öffentlicher Belange, Bezirke und Behörden, Sachverständige aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Umwelt- und Gesundheitsverbände.

Alle eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und gemäß ihrer Relevanz in der endgültigen Fassung der Klimaanpassungsstrategie sowie des Klimaanpassungsprogramms berücksichtigt. Mit dieser Beteiligung wird ein Beitrag zur Transparenz und gesellschaftlichen Akzeptanz der Klimaanpassungsstrategie sowie des Klimaanpassungsprogramms geleistet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c) und Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 3 Nr. 1 BlnDSG unter Einschluss von § 10 Abs. 4 und § 12 Abs. 3 KAnGBln. Die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und gegebenenfalls E-Mailadresse) werden zum Zwecke der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen sowie zum Zwecke der Information über das Ergebnis der Prüfung verarbeitet. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung im Verfahren der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie und des Klimaanpassungsprogramms für Berlin nach dem Berliner Klimaanpassungsgesetz“, welches mit ausliegt.

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Klimaschutz und Klimaanpassung