Ende 2019 wurde der Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) von der Betreiberin, der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB), abgeschaltet. Das Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors wird von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt.
Im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens bekommen zahlreiche Akteure die Möglichkeit, Stellung zu den Rückbauplänen zu beziehen. Zudem wird geprüft, ob die Rückbaupläne sicher und durchführbar sind.
Atomrechtliche Genehmigungsbehörde

Bild: HZB
Erklärfilm Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II

Formate: video/youtube
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Kurzbeschreibung des Videos
Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Berlin begleitet genehmigungsrechtlich das Vorhaben zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin.
Dazu führt sie das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zur Stilllegung einer kerntechnischen Anlage durch.
Dieser Film gibt einen Überblick über den Ablauf und die einzelnen Schritte des Verfahrens.Herausgeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Das formelle Genehmigungsverfahren

Ablauf des formellen Genehmigungsverfahrens
Bild: SenUVK
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Ablauf des formellen Genehmigungsverfahrens
PDF-Dokument (572.5 kB)

Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bild: SenUVK
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Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
PDF-Dokument (831.1 kB)

Möglichkeiten der Beteiligung für die Öffentlichkeit
Bild: SenUVK
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Möglichkeiten der Beteiligung für die Öffentlichkeit
PDF-Dokument (515.5 kB)
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II Integrativer Umweltschutz