Um sowohl die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzer an die Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) als Erholungsraum einerseits und die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft andererseits in Einklang zu bringen, sieht der Pflege- und Entwicklungsplan spezielle Orte für das Natur- und Freizeiterleben vor. Folgende Angebote werden dabei vorgesehen:
Natur- und Freizeiterleben
Bild: Irma Stopka
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Christoph Funk