Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Durch die Förderung der erstmaligen Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen soll ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet werden und die Umweltbelastung hinsichtlich Lärms und Schadstoffen gemindert werden.

Was wird gefördert?

Die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916).

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass durch die Einführung des Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems direkt oder indirekt ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet wird oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) gemindert werden.

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • öffentliche Unternehmen
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • BENE 2 - Fördermerkblatt FS 2

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  • 2. - Erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen

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