Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich.
Momentan sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Über den weiteren Stand werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle)
Hinweis
Sonderabfallkleinmengen (Problemabfälle mit entsprechender Verordnung) dürfen nicht über die Hausmülltonne, Wertstoffbehälter oder das Abwasser entsorgt werden!
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abfallwirtschaftliche Planung
Franziska Müller
Überwachung der Abfallentsorgung und der Stoffströme
Zentrale Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen im Land Berlin
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Fachlich zuständig für Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbaucherschutz Brandenburg
Elke Lentz