Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr deutlich zu senken. Durch Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit sollen die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – unter anderem Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren – für Gefahren im Verkehr sensibilisiert und über Möglichkeiten aufgeklärt werden, mit denen sich Risiken vermeiden oder verringern lassen. Die Verkehrssicherheitsarbeit ist keine Aufgabe einer einzelnen Verwaltung. Sie wird im Land Berlin durch die mit dem Thema befassten Senatsverwaltungen (Mobilität, Bildung und Inneres mit der Polizei Berlin), die Bezirke sowie den vielfältigen Beteiligten, die aktiv an Maßnahmen mitwirken getragen.
Die Abteilung Tiefbau bietet Möglichkeiten der gezielten finanziellen Unterstützung als Zuwendung für Personal- und Sachmittel an, um insbesondere die von freien Trägern oder anderen Organisationen initiierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen und entsprechende (ehrenamtliche) Aktivitäten gegebenenfalls auch finanziell abzusichern, wenn der Träger dazu finanziell nicht vollständig selbst in der Lage ist. Die Antrags- und Fördermodalitäten sind in der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung und zur Förderung der Verkehrssicherheit geregelt.
Die geförderten Projekte sollen sich prinzipiell mit ihren Angeboten an Analysen zum Verkehrsunfallgeschehen orientieren. Im Verkehrssicherheitsprogramm 2030 sind klare Auffälligkeiten im Unfallgeschehen mit schwerem Personenschaden identifiziert worden. Die drei Hauptverkehrsgruppen sind Fußverkehr, Radverkehr und motorisierter Verkehr. Die zwei besonders vulnerablen Altersgruppen sind einerseits Kinder und Jugendliche sowie andererseits Seniorinnen und Senioren. Daraus hat sich ergeben, dass folgende fünf Handlungsschwerpunkte rund 84 % des Unfallgeschehens mit schwerem Personenschaden abbilden: (1) Fußverkehr beim Überqueren der Fahrbahn, (2) Radverkehr an Kreuzungen und Einmündungen, (3) motorisierter Verkehr an Kreuzungen, (4) Unfälle mit Kindern und Jugendlichen und (5) Unfälle mit Seniorinnen und Senioren.
Für die Handlungsschwerpunkte des Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 wurden im Interesse der Steigerung verkehrssicheren Verhaltens im Straßenverkehr Förderschwerpunkte entwickelt und dazugehörige Zielgruppen festgelegt (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1).