Verkehrsmodell des Landes Berlin

Verkehr auf der Falkenberger Chaussee

Das Land Berlin hält eine gesamtstädtische Verkehrsprognose vor. Sie stellt die Grundlage für Bewertungen von zukünftigen Vorhaben dar.

Im Jahr 2006 wurde erstmals eine gemeinsame Verkehrsprognose der Länder Berlin und Brandenburg, die sogenannte “Gesamtverkehrs­prognose Berlin-Brandenburg 2025” (“GVP 2025”), beauftragt.

Die Gesamtverkehrsprognose 2025 wurde in den folgenden Jahren im Hinblick auf die Bedürfnisse und Erkenntnisse des Landes Berlin weiterentwickelt und schließlich in eine Verkehrsprognose des Landes Berlin für den Prognosehorizont 2035 überführt.

Hierzu zählten unter anderen die Erarbeitung eines neuen Ausgangsjahrs (2019) mit der Berücksichtigung der Verhaltensparameter aus der Haushaltsbefragung (Mobilität in Städten – SrV 2018) in der Verkehrserzeugung, die Überprüfung von Umlegungsergebnissen anhand Zähldaten zum öffentlichen Personenverkehr und gemäß der Verkehrsmengenkarte 2019 sowie eine Qualifizierung der Verkehrsnetze (Straße und öffentlicher Verkehr) im Hinblick auf die kleinräumig bekannten Randbedingungen (Fahrspuren, Tempo 30, Radverkehrsanlagen und ähnlichem).

Darüber hinaus lag die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (2021–2040) vor sowie die Fernverkehrsprognose des Bundes im Kontext des Bundesverkehrswegeplans für 2030. Bis 2035 wurden vom Land Berlin erhebliche Ausbauten des ÖPNV beschlossen, die zu berücksichtigen waren.

Der Arbeitsstand des Verkehrsmodells entspricht den Erkenntnissen zu erwartbaren Entwicklungen und den geplanten Maßnahmen in dem Prognosezeitraum bis 2035 zum Stand der Erarbeitung.

Das Verkehrsmodell wird kontinuierlich aktualisiert und präzisiert, da die Vielzahl laufender paralleler Vorhaben in einer Stadt wie Berlin ständige kleinräumige Überprüfungen und Weiterentwicklungen bedeuten.

Die Verkehrsprognose des Landes ist grundhaft zu überarbeiten, wenn sich wesentliche Randbedingungen, die der Prognose zugrunde liegen, geändert haben oder absehbar ist, dass sie sich ändern. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn

  1. eine neue, wesentlich andere Bevölkerungsprognose vorliegt,
  2. sich Verhaltensparameter wesentlich geändert haben sollten, erkennbar beispielsweise mit Vorliegen neuer Daten aus Haushaltsbefragungen,
  3. eine neue Prognose des Bundes zum Fernverkehr vorliegt, und/oder
  4. der Prognosehorizont auszuweiten ist (beispielsweise auf das Jahr 2040 / 2045).

Als Grundlage für die Erarbeitung einer Verkehrsprognose ist es zunächst erforderlich die notwendigen kleinräumigen Strukturdaten zu erarbeiten, was jeweils erst mit Beschluss beispielsweise einer Bevölkerungsprognose (wie in Berlin zuletzt im Dezember 2022 verabschiedet) beginnen kann.

Datenanfragen

Bei Anfragen von Prognosedaten für den MIV/ÖV aus dem Verkehrsmodell des Landes Berlin bitte folgende Informationen zum Vorhaben mitliefern:
  • Bezeichnung
  • Art des Vorhabens (z.B. B-Plan, Investorenprojekt, verkehrstechnische Untersuchung, schalltechnische Untersuchung, lufthygienische Untersuchung, …)
  • Umfang des Vorhabens (Bruttogeschossfläche, Anzahl Wohneinheiten, sonstige Nutzungen)
  • Vorhabenträger / Investor
  • Öffentlicher Planungsträger
  • Konkrete Benennung der Örtlichkeit