Vollzug und Überwachung durch die Abfallbehörde

Die Abfallbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Neben der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen, ist es ihr Ziel, möglichst viele Wertstoffe im Wirtschaftskreislauf zu halten und natürliche Ressourcen zu schonen. Zu den Vollzugsaufgaben gehört die Überwachung und Kontrolle der Stoffströme, um sicherzustellen, dass Abfälle vorrangig verwertet oder – falls notwendig – umweltverträglich beseitigt werden.

Daneben gibt sie auch Hinweise für Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Entsorgungsunternehmen hinsichtlich einer sicheren und umweltgerechten Entsorgung und Verwertung von Abfällen.

Drei wehende Flaggen vor dem Roten Rathaus, darunter die Europaflagge, die deutsche Flagge und die Berliner Landesflagge

Rechtsvorschriften und Merkblätter

Zentrale Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin werden Ihnen hier bereitgestellt. Weitere Informationen

Hintergrund des Ölaustritts

Abfallentsorgung bei Havarien

Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen

Stapel von elektronischen Geräten

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher. Weitere Informationen

Frontschaden an einem Auto

Altfahrzeug-Verordnung

Die Altfahrzeug-Verordnung regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Weitere Informationen

Ein Arm in Warnjacke hält ein Schild an das Heck eines Fahrzeugs, auf dem ein „A“ zu sehen ist. Dies zeigt an, dass in dem Fahrzeug Abfälle nach deutschem Recht transportiert werden.

Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (gefährlichen) Abfällen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen benötigen eine Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG. Weitere Informationen

Altkleidercontainer

Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen angezeigt werden. Weitere Informationen

Baufahrzeige bei der Sanierung einer geschlossenen Deponie

Deponien

Deponien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und dienen der sicheren und dauerhaften Verwahrung von nicht mehr verwertbaren oder schadstoffhaltigen Abfällen. Weitere Informationen

Entsorgungsfachbetriebezertifikat

Entsorgungsfachbetriebe und Fachkundelehrgänge

Informationen zu zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im Land Berlin. Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§§ 4, 5 AbfAEV), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 9 EfbV) und der Abfallbeauftragtenverordnung (§ 9 AbfBeauftrV). Weitere Informationen

Das Bild zeigt Mineralik zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen.

Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt bundeseinheitlich die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Weitere Informationen

Auf einem Lagerplatz werden verschiedene Abfallfraktionen, teilweise gefährliche Abfälle, getrennt voneinander gelagert.

Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung

Für im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Bau- und Abbruchabfälle sowie bei anderen Abfällen ist der Bauherr bzw. Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Weitere Informationen

Die Speiseresttonne (rechts) komplettiert die gesetzeskonforme Getrenntsammlung.

Gewerbeabfallverordnung

Beim Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gilt es, durch Getrenntsammlung mehr Wertstoffe einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Weitere Informationen

Mann mit digitalem Tablet, das den Flottenbetrieb und die Frachtlogistik steuert, steht in der Nähe einer Reihe von Transportfahrzeugen

Nachweisverfahren

Die Überwachung der Stoffströme erfolgt bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen über das abfallrechtlich geregelte, seit 2010 gesetzlich verpflichtend elektronische Nachweisverfahren. Weitere Informationen

Verpackungsmaterialien aus Recyclingpapier wie Kartons und Geschenkpapier

Verpackungsrecht

Das Verpackungsrecht setzt die Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen um, indem es ihre Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der hochwertigen Verwertung von Verpackungen regelt. Weitere Informationen