Die Abfallbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Neben der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen, ist es ihr Ziel, möglichst viele Wertstoffe im Wirtschaftskreislauf zu halten und natürliche Ressourcen zu schonen. Zu den Vollzugsaufgaben gehört die Überwachung und Kontrolle der Stoffströme, um sicherzustellen, dass Abfälle vorrangig verwertet oder – falls notwendig – umweltverträglich beseitigt werden.
Daneben gibt sie auch Hinweise für Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Entsorgungsunternehmen hinsichtlich einer sicheren und umweltgerechten Entsorgung und Verwertung von Abfällen.