Schallschutzfensterprogramm 2024/2025

Dachwohnung in einem Wohnhaus

Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Dieses Programm sieht eine finanzielle Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vor, wenn Eigentümer von Wohngebäuden dort Schallschutzfenster einbauen oder berlintypische Holzkastendoppelfenster schalltechnisch aufbereiten lassen.

Wird Ihr Wohngebäude im Programm erfasst?

Ob Ihr Gebäude von dem Programm erfasst wird, erfahren Sie über eine Karte. Die Karte zeigt farbig hervorgehoben (blaue Punkte) die Fassaden, an denen die Lärmbelastung die Schwellenwerte des Schallschutzfensterprogramms überschreitet. Dazu geben Sie bitte Ihre Adresse ein:

Schallschutzfensterprogramm 2024/2025

  • Vor Bewilligung der Maßnahme darf diese noch nicht begonnen oder durchgeführt worden sein. Als Beginn einer Maßnahme ist auch der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Liefervertrages zu werten.

  • Lärmaktionsplan

    Das Berliner Schallschutzfensterprogramm ist ein Baustein des Lärmaktionsplans dessen Strategie es ist, durch Vorbeugung und Lärmminderung an der Quelle Verkehrslärm in Berlin zu reduzieren. Es kann jedoch nicht an allen Straßen durch Verkehrsplanung und -steuerung bzw. durch Schallschutzwände, Fahrbahnsanierungen oder andere Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes eine ausreichende Lärmminderung erreicht werden.

    Überall dort, wo auch künftig die Schwellenwerte des aktuellen Lärmaktionsplans überschritten werden (tagsüber 67 Dezibel oder nachts 57 Dezibel), kommen sogenannte passive Maßnahmen wie die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Betracht.

    Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch), an denen in den nächsten Jahren keine aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden können, hat das Land Berlin deshalb ein Schallschutzfensterprogramm aufgelegt. Meist sind es die Fenster, über die der Verkehrslärm in die Wohnungen eindringt.

  • Förderung

    Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Lüftungsanlagen sowie die Runderneuerung berlintypischer Holzkastendoppelfenster, wenn diese anschließend die erforderliche Schalldämmung erreichen. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen.

  • Förderbetrag

    Der Förderbetrag beträgt bei Fenstern und Türen (ggf. inkl. Rollladenkasten) 400 Euro je m2 Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und 500 Euro je m2 Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Die akustische Sanierung von berlintypischen Holzkastendoppelfenstern wird mit 500 Euro je m2 Einbaufläche gefördert, sowie Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils 250 Euro pro Raum (Schlafzimmer und Kinderzimmer). Die Förderung ist auf max. 90 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen und ferner auf 15.000 Euro pro Wohnung begrenzt. Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht und nach anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.

  • Förderanfrage
    Überprüfen Sie bitte zuerst, ob Ihr Gebäude von dem Programm erfasst ist.

    Damit Ihnen weitere Unterlagen und ein Antragsformular zur Verfügung gestellt werden, müssen Sie eine Förderanfrage stellen.

  • Antrag auf Förderung

    Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

  • Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden u.a. benötigt:

    • Anlagen mit Angaben zur Fensteranzahl, Fensterfläche, Anzahl der Lüfter und Rollladenkästen
    • Grundrisszeichnung für jede Etage mit Kennzeichnung der Räume und Lage der Fenster, für die eine Förderung beantragt wird
    • Ansichtszeichnungen oder geeignete Fotografien der Hausfronten, auf der die Fenster zu erkennen sind, für die eine Förderung beantragt wird
    • Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs
    • Kostenvoranschläge von Fensterfachfirmen
    • Prüfzeugnis nach DIN EN ISO 10140 in Verbindung mit in DIN EN ISO 717-1 mit Angabe des Gesamtelements (bestehend aus Rahmen, Flügel und Glas) zum Schalldämmmaß der geforderten Schallschutzklasse der einzubauenden Fenster
    • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Zustimmung der Verwaltung/ Miteigentümer bzw. entsprechende Beschlüsse
    • Bei denkmalgeschützten Häusern: Kopie des bei der Denkmalschutzbehörde eingereichten Antrags und, wenn schon erfolgt, die Genehmigung

Förderanfrage

  • Förderanfrage zum Schallschutzfensterprogramm

    PDF-Dokument (176.4 kB)

  • Schallschutzfenster-Richtlinie 2024-2025

    PDF-Dokument (289.1 kB)

  • Hinweis:
    Bei Überschreitung der Fördersumme von 100.000 Euro ist nach Maßgabe §44 LHO (Landeshaushaltsordnung) bzw. ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung) eine beschränkte Ausschreibung notwendig.