Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung werden in diesem Förderschwerpunkt unterstützt.
Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
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BENE 2 - Fördermerkblatt FS 5
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5. - Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
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Kontakt
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Bärbel Gläßel
