Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung werden in diesem Förderschwerpunkt unterstützt.

Was wird gefördert?

  • Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Grün- und Erholungsflächen;
  • naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur (inkl. Machbarkeitsstudien); Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds;
  • Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit; die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten;
  • Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, z. B. durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Fahrbahnoberflächen, lärmreduzierende Fahrbahnaufteilung sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung etc., Maßnahmen zur Lärmminderung im schienengebundenen ÖPNV);
  • Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, z. B. Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten;
  • Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind.

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • öffentliche Unternehmen
  • landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften
  • BENE 2 - Fördermerkblatt FS 5

    PDF-Dokument (524.4 kB)

Aufrufe

  • 5. Aufrufe 5.1 bis 5.4 - Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

    PDF-Dokument (155.9 kB)