Tunnelbau

Berlin hat nicht nur viele Brücken, sondern auch einige Tunnelbauwerke. Der allgemeine Tunnelbau umfasst die Errichtung unterirdischer Hohlräume wie Tunnel, Stollen, Schächte und Kavernen im Bereich des Tiefbaus. Tunnel bestehen aus verschiedenen Segmenten und angrenzenden Ingenieurbauwerken, wodurch hinter einem bekannten Tunnelnamen oft mehrere einzelne Bauwerke verborgen sein können. Es gibt mehrere Tunnelbauwerke, darunter Straßentunnel, Eisenbahntunnel, U-Bahntunnel und andere unterirdische Verbindungen. Die Zuständigkeiten für Tunnel liegen in Berlin bei verschiedenen Behörden und Institutionen, abhängig von der Art des Tunnels und seiner Lage.
Eine große Anzahl dieser Tunnelbauwerke fällt in den Verantwortungsbereich des Landes Berlin. Hierbei sind die Aufgaben zur Bauwerkserhaltung, Wartung/Betrieb und Planung/Bauausführung zu erfüllen. Die Straßenbaulast für öffentliche Straßen ist im Land Berlin im § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgelegt. Das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) regelt die Zuständigkeit der Hauptverwaltung für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076:1999-11 der öffentlichen Straßen und der Wege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG). Da Tunnel verschiedenen Belastungen standhalten müssen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie sich in einem guten Zustand befinden. Um dies sicherzustellen oder wiederherzustellen, werden in den kommenden Jahren einige Tunnel saniert, instandgesetzt oder durch Ersatzbauten ersetzt.

Eine Übersicht über aktuellen Tunnelbauprojekte finden Sie auf dieser Seite, wobei die Standorte der Bauwerke auf der Karte markiert sind. Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Tunnelbauprojekten finden Sie in der unten angeführten Liste.

Es folgt eine Kartendarstellung. zur Teaserliste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen

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Stadtplan Berlin.de

Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) fallen in die Zuständigkeit der Abteilung V – Tiefbau, Ingenieurbauwerke, die zu öffentlichen Straßen nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) gehören.

Das sind nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) im Einzelnen: Brücken und Durchlässe ab 2,00 m lichter Weite, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke ab 1,50 m sichtbarer Höhe und Lärmschutzbauwerke ab 2,00 m sichtbarer Höhe sowie sonstige Ingenieurbauwerke; welche nach DIN 1076:1999-11 definiert sind.