Einschätzung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine.
- Informationen zum Coronavirus: berlin.de/corona
Förderaufruf „Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin“
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BEK-Antragsformular zum Förderaufruf Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte
PDF-Dokument (283.0 kB)
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Förderkriterien zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte
PDF-Dokument (79.5 kB)
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Vorlage - Kostenplan
XLSX-Dokument (37.1 kB)
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Datensammlung bei akkubetriebenen Gartengeräten
PDF-Dokument (81.0 kB)
Wofür dient das Förderprogramm?
Akkubetriebene Gartengeräte sind im Vergleich zu benzinbetriebenen Geräten deutlich umweltfreundlicher, leiser und geben weniger Schadstoffe an die Luft ab. Damit werden Umwelt, Klima und vor allem die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt und deren körperliche Belastung bei der Arbeit vor Ort reduziert. Der Umstieg der Berliner Bezirke auf elektrisch betriebene Geräte bei der öffentlichen Grünpflege wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz daher finanziell unterstützt.
Aber: Nicht jedes akkubetriebene Gartengerät ist qualitativ hochwertig und umweltfreundlich!- Minderwertige Akkus und schneller Verschleiß lassen Betriebskosten steigen und schaden damit der Umwelt
- Unzureichende Leistung und geringe Akkulaufzeiten führen zu Vorbehalten und einer eingeschränkten Nutzung der Geräte
Warum werden Daten zum Einsatz der Geräte erhoben?
Ein weiteres Ziel des begleitenden Projektes ist das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Förderung der Akzeptanz und Einsatzhäufigkeit der akkubetriebenen Gartengeräte.
Auf Grundlage der Laufzeiterfassung der Akku-Geräte werden Rückschlüsse auf den Energieverbrauch, finanzielle Amortisationszeiträume und CO2-Einsparmengen im Vergleich zum Benzinantrieb ermöglicht. Zusätzlich können mittelfristig Aussagen über ein optimiertes Lademanagement und eine Laufzeit-/Leistungsoptimierung der Geräte und Akkus in den Bezirken getroffen werden.
Wie werden die Daten erfasst?
Bei Beantragung der Fördermittel muss als technische Voraussetzung für die wissenschaftliche Begleitung ein entsprechender Sensor für ca. 20,00 Euro pro Gerät mit beschafft und am Gerät angebracht werden. Die Beschaffungskosten für diese Sensoren werden zu 100% vom Förderprogramm bezuschusst.
Danach vermittelt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Kontakt zwischen dem Antragsteller und der DUH (Auftragnehmer des Projekts zur wissenschaftlichen Begleitung). Das Auslesen der Gerätelaufzeit erfolgt durch die DUH mit einem entsprechenden Analysetool vor Ort. Ausgelesen wird immer die Summe der Laufleistung pro Gerätekennung seit der letzten Datenauslesung. Jedes Gerät sollte für die Datenerhebung im Projekt mindestens einmal pro Monat ausgelesen werden. Diese Daten werden lediglich lokal bei der DUH gespeichert und im Rahmen von anonymisierten Auswertungen veröffentlicht. Alternativ können die Teilnehmenden auf freiwilliger Basis die Herstelleranwendungen für das digitale Flottenmanagement nutzen. Hierdurch wird eine digitale Übermittlung der Daten per Mail als Alternative zum Ablesen vor Ort möglich.
Welche Daten werden erfasst und verarbeitet?
Mit dem Sensor wird ausschließlich die minutengenaue Laufzeit des Geräts und die Gerätekennung erfasst. Es wird weder erfasst welche Person das Gerät nutzt, noch Zeitpunkt oder Ort der Nutzung. Ein Rückschluss auf die mit dem Gerät erbrachte Arbeitsleistung oder Arbeitszeit der jeweiligen Mitarbeitenden ist nicht möglich.
Zudem werden diese Daten lediglich einmal monatlich kumuliert über ein Analysetool ausgelesen. Die Daten werden lokal auf einem Rechner gespeichert und sind nur von der DUH einsehbar und stehen dort zur weiteren Auswertung zur Verfügung. Nach Abschluss des Förderprogramms sowie der abschließenden Auswertung der erhobenen Daten werden die Rohdaten von der DUH gelöscht.
Ist die Datenanalyse eine Kontrolle der Mitarbeitenden?
Nein. Es werden nur die Daten der Maschine, also die gesamte monatliche Laufleistung mithilfe einer Gerätekennung, erhoben. Zudem sind die Rohdaten nur von der DUH einsehbar, der es nicht möglich ist eine Verbindung zwischen den Geräten und den Mitarbeitenden herzustellen. Der Einsatzort sowie der genaue Zeitpunkt der Gerätenutzung wird nicht automatisiert erfasst. Die zusammengefassten und aufbereiteten Gerätedaten werden dann den am Förderprogramm beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartnerinnen der DUH für weitere Fragen
Hannah von Blumröder, DUH
Tel.: (030) 2400867-732
E-Mail: blumenroeder@duh.de
Annette Stolle, DUH
Tel.: (030) 2400867-78
E-Mail: stolle@duh.de
Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Informationen zur Finanzierung über das BEK
Michael Färber
Informationen zu akkubetriebenen Gartengeräten
Sebastian Schmidt
- Tel.: (030) 9025-2485