Wasserversorgungskonzept bis zum Jahr 2040

Wasserwerksstandorte; Bild aus "Wasserversorgungskonzept 2040", S. 51

Wasserwerksstandorte; Bild aus "Wasserversorgungskonzept 2040", S. 51

Berlin wird sein Trinkwasserbedarf auch in Zukunft aus eigenen Ressourcen decken. Das wird durch das Wasserversorgungskonzept 2040 sichergestellt, das die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Dr. Möller entwickelt haben. Es steckt den Rahmen ab für die Wasserversorgung Berlins und des von den BWB versorgten Umlands mit Trinkwasser bis zum Jahr 2040.
Anlass für die Entwicklung des Konzeptes waren die Bewilligungsverfahren für die Berliner Wasserwerke, in denen die wasserrechtliche Zulassung und auch die Umweltverträglichkeit dieser Werke zu überprüfen sind. Diese Bewilligungen werden in der Regel für 30 Jahre gewährt, daher mussten auch die zu erwartenden demografischen und klimatischen Entwicklungen berücksichtigt werden.

Dem Wasserversorgungskonzept liegen folgende Grundsätze für die Wasserversorgung Berlins zu Grunde:

  • Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit und hohen Wasserqualität durch die Nutzung regionaler Ressourcen.
  • Schonende Bewirtschaftung des Grundwassers und behutsamer Umgang mit der Natur.
  • Naturnahe Aufbereitung mit einfachen technischen Mitteln.
  • Wirtschaftlicher Betrieb der Wasserversorgungsanlagen für den Erhalt sozialverträglicher Wassertarife.
  • Die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trinkwassergewinnung und Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft.

In dem Konzept werden die zu erwartende Entwicklung des Trinkwasseraufkommens und des Trinkwasserverbrauchs bis zum Jahre 2040 untersucht, beschrieben und prognostiziert. So wurde untersucht, welche Wasserwerke weiter betrieben werden sollten, um die stadtweite Versorgung dauerhaft zu sichern und gleichzeitig den Aufgaben des Grundwassermanagements zu entsprechen. Alles mit dem Ziel, im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sozialverträgliche Trinkwassertarife auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Untersucht wurde welche Wasserwerke zum Erhalt der stadtweiten Versorgungssicherheit und der Ziele des Grundwassermanagements weiter betrieben werden sollten, ohne im Interesse der Verbraucher das Ziel, sozialverträgliche Trinkwassertarife zu gewährleisten, aus den Augen zu verlieren.
Das Trinkwasser für Berlin soll auch zukünftig zu 100 % aus dem Grundwasser und nahezu vollständig im Stadtgebiet gewonnen werden. Das hat auch den Vorteil, dass siedlungsverträgliche Grundwasserstände weiterhin gewährleistet werden können. Die gegenwärtig betriebenen neun Wasserwerke (Spandau, Tegel, Tiefwerder, Beelitzhof, Kladow im westlichen Teil Berlins, Friedrichshagen, Kaulsdorf und Wuhlheide im Ostteil der Stadt sowie das nordwestlich Berlins gelegene Wasserwerk Stolpe) werden bestehen bleiben. Das Wasserwerk Johannisthal wird neu aufgebaut und ab 2014 ans Netz gehen.
Diese Versorgungsstruktur ermöglicht es, flexibel auf Änderungen reagieren zu können, wenn sich die Qualität der oberirdischen Fließgewässer Spree, Dahme und Havel beispielsweise auf Grund einer höheren Sulfatbelastung, des Auftretens von Spurenstoffen oder auch durch Havarien verändert.

Die Wasserwerke Altglienicke, Buch und Jungfernheide werden nicht mehr benötigt. Die Wasserschutzgebiete für diese drei Werke können daher aufgehoben werden.

Das Wasserschutzgebiet Jungfernheide umfasst Teile von Charlottenburg Nord und von Siemensstadt, u.a. befinden sich dort Siemens, BMW, Osram, BSR, Klärwerk Ruhleben und das Olympiastadion. Im Wasserschutzgebiet Buch liegen Teile des Campus Berlin Buch der Charité und der Helios Kliniken. In Altglienicke existiert auch in der engeren Schutzzone eine gewachsene Siedlungsstruktur. Für alle diese Flächen entfallen die bisherigen Nutzungseinschränkungen bzw. Handlungsgebote. So fallen auch die Bauverbote in den jeweiligen engeren Schutzzonen weg. Damit trägt das Wasserversorgungskonzept auch zu einer Deregulierung bei, verbunden mit wirtschaftlichen Entlastungen der Grundstückseigentümer.

Die bestehenden Schutzgebietsverordnungen werden ab sofort nicht mehr vollzogen, das Verfahren zu ihrer förmlichen Aufhebung ist eingeleitet.

Der Wasserpreis wird vor allem von den Betriebskosten bestimmt. Daher war auch die wirtschaftliche Betriebsführung mit ausschlaggebend für die Entscheidung, welche Wasserwerke künftig die Wasserversorgung Berlins sichern sollen. Da die bisher genutzten neun Wasserwerke weiter arbeiten und das Wasserwerk Johannisthal neu aufgebaut wird, werden die Investitionen für die BWB ganz wesentlich auf das für die Erhaltung notwendige Maß begrenzt.

Die Versorgungssicherheit zu angemessenen Preisen hängt natürlich auch vom künftigen Grundwasseraufkommen und dessen Qualität ab. Das Grundwasser bildet sich in Berlin aus Versickerungen der Niederschläge sowie aus dem Uferfiltrat der oberirdischen Fließgewässer Havel, Spree und Dahme.
In den Untersuchungen wurden die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Einbezogen wurden auch Erkenntnisse darüber, wie sich die chemischen Inhaltsstoffe der Zuflüsse (z.B. Sulfatanstieg in der Spree) künftig verändern und welche Auswirkungen die Einleitung des gereinigten Abwassers aus den Klärwerken haben. Im Wasserversorgungskonzept werden dazu Szenarien beschrieben, wie auch unter veränderten Bedingungen die Versorgung der Bevölkerung Berlins mit Trinkwasser gesichert ist.

  • Wasserversorgungskonzept für Berlin und für das von den Berliner Wasserbetriebe BWB versorgte Umland

    (Entwicklung bis 2040)

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