Die Eingriffsregelung ist ein zentrales Element des modernen Umweltschutzrechts und bietet über das Verursacher- und Folgenbewältigungsprinzip die Voraussetzung, die Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer zu gewährleisten.
Das “Berliner Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin” ist seit 1994 ein bewährtes und anerkanntes Verfahren zur Bewältigung der Eingriffsregelung – sowohl im Rahmen von Bebauungsplänen als auch bei Planfeststellungsverfahren und anderweitigen Vorhaben. Mehrfach aktualisiert und den jeweils aktuellen Rahmenbedingungen angepasst, ermöglicht dieses Bewertungsverfahren die aus der Eingriffsregelung resultierenden naturschutzrechtlichen Anforderungen in die Stadtentwicklung zu integrieren.
Im ersten Teil wird das “Ausführliche Verfahren” dargestellt, das auf einer Überarbeitung des sogenannten “Auhagen-Verfahrens” beruht. Auf eine erneute Herleitung der Methode wird weitgehend verzichtet, da das Verfahren in Berlin etabliert ist und sich bewährt hat. Datengrundlagen, Handlungsanleitungen, Bewertungsrahmen sowie weitere verfahrensbezogene Informationen, die die Planer und Planerinnen für eine sachgerechte Anwendung der Verfahren benötigen, können der Methodik entnommen werden. Die rechtliche Stellungnahme von Prof. Dr. Dolde erläutert die Folgen des Wannseebahnbahngrabenbeschlusses für das “Ausführliche Verfahren”.
Im zweiten Teil wird das für Berlin entwickelte “Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten” vorgestellt. Dieses sogenannte vereinfachte Verfahren wurde weitestgehend beibehalten.
2019 fand unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse mit Bezirken und Planungsbüros eine Evaluierung des Bewertungsverfahrens mit Stand 2017 statt. Zusätzlich ergab sich mit der Einführung des Ökokontos im Rahmen der wachsenden Stadt (insbesondere für die großen Wohnungsbauvorhaben), die Notwendigkeit, das ausführliche Verfahren um ein „Erweiterungsset“ zu ergänzen. In diesem können Maßnahmentypen/Komplexmaßnahmen in Maßnahmenräumen außerhalb des Eingriffsbereichs bewertet werden,
2022/2023 erfolgte eine Anpassung des Leitfadens hinsichtlich folgender Themen:
- Entwicklung von Zuschlägen für Maßnahmen des Hochbauabrisses beim Ausführlichen Verfahren und dem Vereinfachten Verfahren sowie deren Synchronisierung mit dem Erweiterungsset für Maßnahmenräume außerhalb des Eingriffsbereichs (Kap. 4.1.3.1.2, 4.1.3.2.2, 4.2.1.1.2, 5.3.1.4.2, 5.3.2.1.2)
- Bewertungsansatz Gründächer mit Photovoltaikanlagen (4.1.4.1.2) sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen (vgl. Kap.4.1.4.1.3)
- Anpassung des Ansatzes zur Kostenermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vgl. Kap. 6)
- Ergänzung eines Kapitels zum Ersatzgeld (vgl. Kap. 7)
Zusätzlich wurde die Biotopwertliste (Anhang 1) aktualisiert.
Für die Anwendung des Leitfadens werden hinreichende Kenntnisse in der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorausgesetzt. Der Leitfaden ersetzt nicht die einschlägige Fachkompetenz und Fachliteratur.
Um eine nachvollziehbare und praktikable Rechtsanwendung im Bereich der Waldumwandlung sowie die Erfüllung der forstfachlichen Anforderungen zu unterstützen, wurde der „Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin“ erarbeitet. Ist eine Waldumwandlung Teil eines eingriffsregelungspflichtigen Vorhabens oder Bebauungsplans, sind beide Leitfäden anzuwenden.
Die Verfahren werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Anwendung empfohlen, wobei begründete Abweichungen und Anpassungen möglich bleiben.