Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin

Tagung Eingriffsregelung

Tagung

Chancen, Herausforderung und Neuanpassung: Entwicklungen der Eingriffsregelung in Berlin und auf Bundesebene

Die Tagung fand am Dienstag, 12.12.2023, von 9.30 bis 16.15 Uhr im Deutschen Architektur Zentrum (DAZ) in Berlin statt und wurde im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt.

Hintergrund

Im Juli hat das Land Berlin eine überarbeitete Version des Berliner Leitfadens zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft veröffentlicht. Die Tagung „Chancen, Herausforderung und Neuanpassung: Entwicklungen der Eingriffsregelung in Berlin und auf Bundesebene“ greift diese Neuauflage auf und präsentiert neue Ansätze daraus. Ein zentraler Aspekt für die Zukunft wird sein, wie Klimaanpassungsmaßnahmen in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt verstärkt umgesetzt werden können, auch durch Kompensationsmaßnahmen, und wie diese im Verfahren zur Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich bewertet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung wird die Diskussion über die Gesetzesentwürfe zum sogenannten „Naturflächengesetz“ sein. Es wird auch die politische Debatte über die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeldzahlungen behandelt. Die aktuellen Entwicklungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Eingriffsregelung werden aus rechtlicher, planungspraktischer, naturschutzfachlicher und behördlicher Sicht beleuchtet und hinsichtlich ihrer angestrebten Beschleunigungswirkungen bewertet.

Die Eingriffsregelung ist ein zentrales Element des modernen Umweltschutzrechts und bietet über das Verursacher- und Folgenbewältigungsprinzip die Voraussetzung, die Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer zu gewährleisten.

Das “Berliner Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin” ist seit 1994 ein bewährtes und anerkanntes Verfahren zur Bewältigung der Eingriffsregelung – sowohl im Rahmen von Bebauungsplänen als auch bei Planfeststellungsverfahren und anderweitigen Vorhaben. Mehrfach aktualisiert und den jeweils aktuellen Rahmenbedingungen angepasst, ermöglicht dieses Bewertungsverfahren die aus der Eingriffsregelung resultierenden naturschutzrechtlichen Anforderungen in die Stadtentwicklung zu integrieren.

Im ersten Teil wird das “Ausführliche Verfahren” dargestellt, das auf einer Überarbeitung des sogenannten “Auhagen-Verfahrens” beruht. Auf eine erneute Herleitung der Methode wird weitgehend verzichtet, da das Verfahren in Berlin etabliert ist und sich bewährt hat. Datengrundlagen, Handlungsanleitungen, Bewertungsrahmen sowie weitere verfahrensbezogene Informationen, die die Planer und Planerinnen für eine sachgerechte Anwendung der Verfahren benötigen, können der Methodik entnommen werden. Die rechtliche Stellungnahme von Prof. Dr. Dolde erläutert die Folgen des Wannseebahnbahngrabenbeschlusses für das “Ausführliche Verfahren”.

Im zweiten Teil wird das für Berlin entwickelte “Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten” vorgestellt. Dieses sogenannte vereinfachte Verfahren wurde weitestgehend beibehalten.

2019 fand unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse mit Bezirken und Planungsbüros eine Evaluierung des Bewertungsverfahrens mit Stand 2017 statt. Zusätzlich ergab sich mit der Einführung des Ökokontos im Rahmen der wachsenden Stadt (insbesondere für die großen Wohnungsbauvorhaben), die Notwendigkeit, das ausführliche Verfahren um ein „Erweiterungsset“ zu ergänzen. In diesem können Maßnahmentypen/Komplexmaßnahmen in Maßnahmenräumen außerhalb des Eingriffsbereichs bewertet werden,

2022/2023 erfolgte eine Anpassung des Leitfadens hinsichtlich folgender Themen:

  • Entwicklung von Zuschlägen für Maßnahmen des Hochbauabrisses beim Ausführlichen Verfahren und dem Vereinfachten Verfahren sowie deren Synchronisierung mit dem Erweiterungsset für Maßnahmenräume außerhalb des Eingriffsbereichs (Kap. 4.1.3.1.2, 4.1.3.2.2, 4.2.1.1.2, 5.3.1.4.2, 5.3.2.1.2)
  • Bewertungsansatz Gründächer mit Photovoltaikanlagen (4.1.4.1.2) sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen (vgl. Kap.4.1.4.1.3)
  • Anpassung des Ansatzes zur Kostenermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vgl. Kap. 6)
  • Ergänzung eines Kapitels zum Ersatzgeld (vgl. Kap. 7)

Zusätzlich wurde die Biotopwertliste (Anhang 1) aktualisiert.

Für die Anwendung des Leitfadens werden hinreichende Kenntnisse in der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorausgesetzt. Der Leitfaden ersetzt nicht die einschlägige Fachkompetenz und Fachliteratur.

Um eine nachvollziehbare und praktikable Rechtsanwendung im Bereich der Waldumwandlung sowie die Erfüllung der forstfachlichen Anforderungen zu unterstützen, wurde der „Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin“ erarbeitet. Ist eine Waldumwandlung Teil eines eingriffsregelungspflichtigen Vorhabens oder Bebauungsplans, sind beide Leitfäden anzuwenden.

Die Verfahren werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Anwendung empfohlen, wobei begründete Abweichungen und Anpassungen möglich bleiben.

  • Tagungsbericht vom 12.12.2023: Perspektiven und Empfehlungen für die Zukunft der Eingriffsregelung

    Die Präsentationen zu der Veranstaltung erhalten Sie auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich an: Kompensation@SenMVKU.berlin.de

    PDF-Dokument (129.9 kB) - Stand: 29.02.2024

  • Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: Juni 2023

  • Anhang 1: Biotopwertliste (PDF)

    PDF-Dokument (871.8 kB) - Stand: Januar 2023

  • Arbeitshilfe (XLSX)

    XLSX-Dokument (1.3 MB) - Stand: Januar 2023

  • Anhang 3: Maßnahmenkatalog (Darstellung repräsentativer Maßnahmetypen und der Multifunktionalität)

    PDF-Dokument (417.6 kB) - Stand: Mai 2023

  • Rechtliche Stellungnahme

    Funktionsbezug von Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 15 Abs. 2 BNatSchG von Rechtsanwälten Dolde Mayen & Partner hier: Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart

    PDF-Dokument (489.8 kB)