- Sie sind zum Zeitpunkt des Praktikums immatrikuliert und befinden sich nicht in einem Urlaubssemester.
- Vorlage einer Studienbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum (Originalvorlage im Falle einer Praktikumszusage).
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Pflichtpraktika:
Maßgeblich ist immer der nach der Studienordnung vorgeschriebene Mindestzeitraum. Das heißt, dass dieser nicht überschritten werden darf.
Im Falle einer hiesigen Praktikumsmöglichkeit ist die Vorlage eines Nachweises über die Verpflichtung zur Ableistung eines Praktikums erforderlich. -
Freiwillige Praktika
werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht durchgeführt. -
Vor- und Nachpraktika
werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht durchgeführt.
Voraussetzungen und Bewerbungsinhalte
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Debora Tenge