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Biotopschutz

Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Daher sind in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar.
Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Sämtliche Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen oder sie gar zerstören, sind nicht gestattet.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen
Büro des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
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