Rechtsvorschriften zur Fischerei

Wappen des Fischereiamtes Berlin. Es hat einen fast schwarzen Hintergrund mit gelber Stickerei. Es zeigt den Berliner Bären mit Krone. Oben steht "Fischereiamt", unten steht "Berlin" in Großbuchstaben
  • Anzeige einer Angelveranstaltung nach § 23 Abs. 2 der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) und Ausnahmeantrag zum Lockfuttermittel

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  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeins nach § 1 Abs. 1 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG)

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