In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird gemäß § 8 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG) vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Fischereiamtes an folgenden Tagen:
Dienstag, 26.03.2024 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 28.03.2024 9:00 – 13:00 Uhr
Freitag, 29.03.2024 geschlossen wegen Feiertag
Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin
Bild: Fischereiamt Berlin
Kontakt
Fischereiamt Berlin