Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Fischereiamtes an folgenden Tagen:
Dienstag, 26.03.2024 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 28.03.2024 9:00 – 13:00 Uhr
Freitag, 29.03.2024 geschlossen wegen Feiertag

Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin

Störbesatz in der Havel bei Ketzin

In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird gemäß § 8 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG) vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben.

Das Aufkommen aus der Fischereiabgabe ist zur Förderung der Fischbestände zu verwenden. Insbesondere sind hieraus:

  • Maßnahmen zur Regulierung der Fischbestände sowie die Durchführung hierzu erforderlicher fischereiwissenschaftlicher Begleituntersuchungen,
  • Untersuchungen der Lebens- und der Umweltbedingungen der Fische sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten,
  • Maßnahmen zur Information über das Gebiet der Fischerei zu bestreiten.