Coronavirus
- Spezielle Hinweise der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- Aktuelle Informationen des Landes Berlin
Hinweis: Das Fischereiamt Berlin bleibt aufgrund der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bis auf weiteres für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
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Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin

Störbesatz in der Havel
Bild: Fischereiamt Berlin
In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird gemäß § 8 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG) vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben.
Das Aufkommen aus der Fischereiabgabe ist zur Förderung der Fischbestände zu verwenden. Insbesondere sind hieraus:
- Maßnahmen zur Regulierung der Fischbestände sowie die Durchführung hierzu erforderlicher fischereiwissenschaftlicher Begleituntersuchungen,
- Untersuchungen der Lebens- und der Umweltbedingungen der Fische sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten,
- Maßnahmen zur Information über das Gebiet der Fischerei zu bestreiten.
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Fischereiamt Berlin
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