Coronavirus
- Spezielle Hinweise der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- Aktuelle Informationen des Landes Berlin
Hinweis: Das Fischereiamt Berlin bleibt aufgrund der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bis auf weiteres für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
Inhaltsspalte
Angelfischen für Touristen
Gastangler aus dem Ausland
Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Ausland folgende Unterlagen nachweisen:
- Mitgliedschaft einer ausländischen Fischereiorganisation (z.B. Angelverband, Angelverein) oder
- eine ausländische Fischereilegitimation (z.B. Angellizenz) und
- eine Angelkarte für das Gewässer
Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.
Gastangler aus dem Inland
Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) folgende Unterlagen nachweisen:
- gültigen Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes und
- eine Angelkarte für das Gewässer
Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Fischereiamt Berlin
- Tel.:
- (030) 300699-14
- Fax:
- (030) 3041805