In den Monaten März bis Juni ist mit einem erheblichen Besucherandrang im Fischereiamt zu rechnen. Bitte kommen Sie möglichst zu Beginn der Öffnungszeiten und stellen Sie sich auf längere Wartezeiten ein. Bei zu hohem Besucheraufkommen kann es vorkommen, dass wir bereits vor dem Ende der Öffnungszeiten des Fischereiamtes keine Wartemarken mehr ausgeben. Dann können wir Sie leider an diesem Tag nicht mehr bedienen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Angelfischen für Touristen

Gastangler aus dem Ausland

Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Ausland folgende Unterlagen nachweisen:

  • Mitgliedschaft einer ausländischen Fischereiorganisation (z.B. Angelverband, Angelverein) oder
  • eine ausländische Fischereilegitimation (z.B. Angellizenz) und
  • eine Angelkarte für das Gewässer

Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.

Gastangler aus dem Inland

Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) folgende Unterlagen nachweisen:

  • gültigen Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes und
  • eine Angelkarte für das Gewässer

Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.