Die Anglerprüfung

Angler. Ein sommerlich gekleiderter Angler steht auf einem Steg und hält eine Angelrute in einen See. Um den Steg herum sind Seerosenblätter. Im Hintergrund sieht man vor dem baumbestandenen gegenüberliegenden Seeufer einige Segelboote.

Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat.

In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.

Vorbereitungslehrgänge mit anschließenden Anglerprüfungen werden durchgeführt vom:

VDSF Verband Deutscher Sportfischer – Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.

Hugo-Cassirer-Straße 46
13587 Berlin
Tel.: (030) 7820575
Fax: (030) 7819866
Sprechzeiten: Mo. und Do. 14:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: info@vdsfberlinbrandenburg.de
Homepage

DAV Deutschen Anglerverband – Landesverband Berlin e.V

Hausburgstraße 13
10249 Berlin
Tel.: (030) 4271728
Fax: (030) 42808099
Sprechzeiten: Di. und Do. 10:00 – 13:00, 13:30 – 18:00 Uhr
E-Mail: info@landesanglerverband-berlin.de
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