Am Freitag, den 28. November 2025 bleibt das Fischereiamt aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Das Fischereiamt Berlin in Gebärdensprache

Inhaltsverzeichnis

Das Fischereiamt Berlin stellt sich vor

Video in deutscher Gebärdensprache

Video in Gebärdensprache: Das Fischereiamt Berlin stellt sich vor.
Screenshot zum Video Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen

Das Fischereiamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde.

Aufgaben der Fischereibehörde

Eine wesentliche Aufgabe des Fischereiamtes ist die ordnungsrechtliche Aufsicht über die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei im Land Berlin. Die Fischereiaufsicht wird zusätzlich durch rund 70 ehrenamtliche Fischereiaufsehende, die Wasserschutzpolizei und die privaten Fischereirechtsinhaber verstärkt.

Neben ordnungsrechtlichen Aufgaben aus der Berliner Fischereigesetzgebung bildet auch die Überwachung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische eine Hauptaufgabe des Fischereiamtes. Umfang, Zustand und Entwicklung der Fischbestände in den Berliner Gewässern werden laufend überwacht.

Oberstes Ziel der Arbeit des Fischereiamtes ist es, die Berliner Gewässer als Lebensraum heimischer Fische auf Dauer zu erhalten, die Artenvielfalt der Fische zu fördern und eine nachhaltige Berufs- und Angelfischerei zu gewährleisten. Daher wird dieser Bereich auch gezielt gefördert. Zusätzlich wahrt das Fischereiamt die Fischereirechte des Landes Berlin.

Erwerbs- und Freizeitfischerei in Berlin

Im Land Berlin üben derzeit 22 Personen die Erwerbsfischerei aus, etwa 30.000 Personen gehen angeln.

Wer in Berlin angeln möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: Eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässern Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt.

Der Fischereischein ist der Nachweis der Sachkunde. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang mit Fischen und dem Verhalten in der Natur.

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten ist.

Navigation auf der Website

Video in deutscher Gebärdensprache

Video in Gebärdensprache: Navigation auf der Website
Screenshot zum Video Navigation der Website in Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen

Die Navigation auf der Internetseite des Fischereiamtes Berlin

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Fischereiamtes Berlin.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie zu den wichtigsten Inhalten gelangen.

Oben links sehen Sie ein Logo mit dem Wort „Berlin“. Ein Klick darauf bringt Sie zur Hauptseite www.berlin.de.

Darunter befindet sich der Schriftzug „Fischereiamt Berlin“. Mit einem Klick darauf gelangen Sie zurück zur Startseite.

Rechts daneben befindet sich die Hauptnavigation. Sie besteht aus den vier Hauptmenüpunkten: „Angelfischen“, „Fischereiaufsicht“, „Über uns“ und „Service“.

Zu den Punkten in der Hauptnavigationsleiste:
Unter „Angelfischen“ finden Sie Informationen zum Fischereischein, zur Angelprüfung, zu Angelkarten mit Link auf einen Online-Service zum Kauf von Angelkarten sowie weitere Themen zum Angelfischen in Berlin.

Unter „Fischereiaufsicht“ können Sie sich zur Geschichte der Fischereiaufsicht, zum Aalbesatz in Berliner Gewässern, zur Verwendung der Fischereiabgabe und zu Kontaktmöglichkeiten bei Fischsterben informieren.

Der Punkt „Über uns“ informiert Sie über die Aufgaben der Fischereibehörde und bietet Kontaktinformationen zum Fischereiamt.

Unter „Service“ finden Sie Publikationen, Rechtsvorschriften und Formulare des Fischereiamtes Berlin.

Rechts neben der Hauptnavigation sehen Sie den Button „Barrierefrei“, der zu den Inhalten der Seite in Gebärdensprache und in Leichter Sprache sowie allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit der Seite führt.

Rechts daneben sehen Sie ein Lupen-Symbol. Ein Klick darauf öffnet die Suchfunktion. Hier können Begriffe zur Suche eingegeben werden. Dann werden alle relevanten Informationen zu diesem Begriff angezeigt.

Die drei Striche ganz rechts verbergen das „Menü“. Wenn Sie diese anklicken, klappt sich die Hauptnavigation in vertikaler Ausrichtung aus.
Zudem gelangen Sie im Hauptmenü unter „Weiteres“ mit Klick auf „Zur Senatsverwaltung“ auf die Hauptseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zusätzlich finden Sie Verlinkungen auf unsere Social-Media-Kanäle, Kontaktmöglichkeiten sowie die Punkte Gebärdensprache und Leichte Sprache.
Ein Klick auf das „x“ schließt das Menü.

Auf der Startseite, unterhalb der Hauptnavigation, sehen Sie abgebildet das Haus des Fischereiamtes Berlin.

Darunter werden im Mittelteil einige wichtige Menüpunkte als Direkteinstieg angeboten.

Weiter unten sehen Sie die Adresse des Fischereiamtes Berlin mit Kontaktinformationen.

Im unteren Bereich der Seite, grau hinterlegt, finden Sie links Verlinkungen zum Impressum, zur Datenschutzerklärung, zur Digitalen Barrierefreiheit sowie zu den Inhalten der Seite in Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Rechts daneben befinden sich Verlinkungen auf unsere Social-Media-Kanäle.

Mit einem Klick auf den Pfeil rechts mit der Beschriftung „zum Seitenanfang“ gelangen Sie an den Anfang der Seite zurück.

Es folgt, dunkelgrau hinterlegt, ein Bereich der Stadt Berlin mit vielen wichtigen Themenbereichen wie Behörden, Politik und Verwaltung oder Aktuelles.

Wir hoffen, dass Sie sich nun gut zurechtfinden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Video in deutscher Gebärdensprache

Video in Gebärdensprache: gesetzliche Grundlagen und Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
Screenshot zum Video Barrierefreiheit in Gebärdensprache

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Formate: movingimage

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Diese Erklärung wurde am 20.03.2025 erstellt bzw. überarbeitet.

Videoinhalt zum Nachlesen

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Hinweis

Im Video wird ein veralteter Link genannt. Der Link in der Fußzeile heißt nicht mehr „Digitale Barrierefreiheit“, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?

Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular auf der Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“ oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle. Die Daten finden Sie unter dem Barrierefreiheitsmenü oben rechts auf dem Webauftritt.

Hinweis

Im Video wird ein veralteter Link genannt. Der Link in der Fußzeile heißt nicht mehr „Digitale Barrierefreiheit“, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit