Über uns

Wappen

Die Ausübung der Fischerei läßt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 – 3000 v. Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür.

Noch heute werden mehr als 40 Fischereirechte von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen.

Das Fischereiamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde.

Das Fischereiamt wahrt die Fischereirechte Berlins einschließlich der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht und fördert die Berufs- und Angelfischerei und die Fischzucht.

Fischereiforschungsschiff "PISCATOR"

Aufgaben der Fischereibehörde

Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin bestehen in der Wahrung der Fischereirechte Berlins und der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz, der Förderung der Berufs- und Angelfischerei sowie weiteren Bereichen. Weitere Informationen

Fischereiamt Berlin an der Unterhavel

Kontakt

Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin sind sehr vielfältig. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen erhalten. Weitere Informationen