Bodenschutz und Altlasten

Boden des Jahres 2024, Waldboden

Boden – wertvolles Gut

Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen

Berliner Bodenschutzkonzeption

Die Berliner Bodenschutzkonzeption

Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen

Entsiegelte Fläche der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde

Das Berliner Entsiegelungsprogramm

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen

Großsteinpflaster

Gefährdungen und Belastung

Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen

Pilotprojekt Entsiegelung am Beispiel: Ehemaliger Forellenhof Roter, Berlin-Spandau

Vorsorgender Bodenschutz

Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen

Betriebsfläche Ausgangszustand

Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten

Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen

Fragezeichen

Fragen und Antworten

Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen

Verschiedene Zeichen für Paragraphen mit einem großen roten Zeichen für Paragraphen

Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz

Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen

Aktuelles

Berliner Bodenschutzkonzeption

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen.

Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024

Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden.

Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet.

Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können.

Weitere Meldungen

  • Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024.

Service

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Bodenschutz

Astrid Klose
Referatsleitung

Hinweis zu Anträgen

Anträge auf Auskünfte aus dem Bodenbelastungskataster (BBK) sind ausschließlich über das Umweltportal an die bezirklichen Umweltämter zu richten.