Für die gekennzeichneten Flächen wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, sie aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Schöneberger Südgelände“ (L) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu entlassen. Ferner sollen insbesondere genehmigungsbedürftige sowie zulässige Handlungen inhaltlich angepasst werden.
Die Unterlagen liegen vom 28. April bis einschließlich 27. Mai 2025 öffentlich zur Einsicht aus. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen.