Für die gekennzeichnete Fläche (L) wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, die dort bisher geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulösen und die Fläche als Landschaftsschutzgebiet „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ auszuweisen.
Im Zuge des Verfahrens werden darüber hinaus drei Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“ aufgehoben.
Die Unterlagen liegen vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026 öffentlich zur Einsicht aus. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen.