Bonhoefferufer

Bonhoefferufer oberhalb der Schloßbrücke

Bonhoefferufer oberhalb der Schloßbrücke

Aktuell

Stromabwärts der Schlossbrücke wurde die landseitige Sanierung der bestehenden Uferwand in 2023 abgeschlossen. Dabei wurde ein Stahlbetonholm als Ankerbalken für die eingebauten Pfähle hergestellt und die Wand mittels eines Anstrichs gegen von der Landseite drückendes Wasser abgedichtet. Die landseitige Baugrube wurde teilweise bereits mit einem Filtermaterial verfüllt.

Auf der Wasserseite erfolgen derzeit umfangreiche Arbeiten zur Sanierung des bestehenden Fundamentes. Dazu wurde eine in 8 Abschnitte unterteilte, wasserdichte Baugrube bis unterhalb der Gewässersohle erstellt. In dieser wird eine Vorsatzschale aus Stahlbeton vor dem freigelegten Gründungskörper hergestellt. Die Baugrube wird abschnittsweise überdacht, um auch im Winter durchgehend arbeiten zu können. Nach Fertigstellung der Fundamentsanierung wird die wasserseitige Spundwand auf Höhe der Gewässersohle abgetrennt und der Bereich damit wieder geflutet. Aus statischen Gründen können die landseitige Baugrube auch erst danach vollständig verfüllt und der Verbau entfernt werden.

Nach Abschluss der Fundamentsanierung wird die Natursteinfassade oberhalb des Wasserspiegels wieder hergestellt. Dazu wird derzeit das Originalmaterial größtenteils wieder aufgearbeitet. Bereichsweise muss ein Ersatzmaterial verwendet werden. Im oberen Wandbereich wird dann auch der abgebrochene Wandkopf durch Stahlbetonelemente ersetzt. Diese werden auf der Wasserseite ebenfalls mit Natursteinen verblendet.

Die Wiederherstellung der Promenade erfolgt ab Herbst 2024. Deren Gestaltung ist derzeit in Planung und in Abstimmung mit dem Bezirksamt.

Stromaufwärts der Schlossbrücke wurde im Frühjahr 2023 eine Bohrpfahlwand als Tiefgründung der neuen Uferbefestigung hergestellt. Seitdem wird der Aufbau der aufgehenden Wand vorbereitet. Dazu wurden die Pfahlköpfe der Bohrpfahlwand entsprechend aufbereitet und eine Anlage zur Wasserhaltung innerhalb der Vorschüttung installiert. Im Herbst erfolgte seitens der Berliner Wasserbetriebe zudem die Sanierung einer die Spree querenden Trinkwasserleitung durch eine separate Baugrube innerhalb des Baufeldes.

Anfang 2024 wird mit der Herstellung der sichtbaren Wand begonnen. Dabei werden Betonfertigteile auf der Gründung montiert und der Wandbereich landseitig betoniert. Danach wird hier die Baugrube verfüllt und der landseitige Uferbereich wiederhergestellt.

Der Abschluss der Arbeiten ist hierbei für Ende 2024 vorgesehen.

Der letzte Informationstermin vor Ort fand am 29.11.2023 statt. Dabei wurden insbesondere Anregungen zur Gestaltung der landseitigen Uferbereiche sowie Informationen zur Wahrnehmung des Baugeschehens aufgenommen. Eine nächste Informationsveranstaltung wird im Frühjahr 2024 durchgeführt.

Das Vorhaben

Statische Berechnungen und vertiefte Untersuchungen haben ergeben, dass die um 1905 erbaute Uferwand am Bonhoefferufer beidseitig der Schloßbrücke nicht mehr den Sicherheitsanforderungen genügt. Die Uferbefestigung des rechten Spreeufers muss infolge des schlechten Bauwerkszustandes zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erneuert werden. Der betreffende Uferabschnitt ist ca. 500 m lang und hat zwischen Geländeoberfläche und Spreesohle eine Höhe von (je nach Lage) 5 bis 8 m.

Nach Abschluss der Genehmigungs- und Vergabeverfahren wurde im Frühjahr 2020 mit den praktischen Bauarbeiten begonnen. Durch diverse Umstände hat sich bereits eine Verlängerung der Bauzeit ergeben. So wurde beispielsweise beim Teilabbruch der Uferbefestigung stromabwärts der Schloßbrücke festgestellt, dass der abzubrechende Bestand PCB-haltig war. Dadurch wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich, unter denen der Abbruch deutlich zeitintensiver möglich war. Des Weiteren wurden bei der Unterfangung der Uferbefestigung erhebliche Hindernisse vorgefunden, deren Durchbohren die Arbeiten immer wieder verzögerte.

Die Fertigstellung wird nun zum Ende des Jahres 2024 angestrebt.

Der Neubau des Bonhoefferufers wird im Rahmen der Gemeinschaft­saufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) mit Bundesmitteln und Mitteln des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz kofinanziert.

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  • Baufeld stromaufwärts der Schlossbrücke

    Baufeld stromaufwärts der Schlossbrücke

  • Aushub der wasserseitigen Baugrube

    Aushub der wasserseitigen Baugrube

  • Baugrube landseitig zur Wandsanierung

    Baugrube landseitig zur Wandsanierung

  • Baugrube wasserseitig zur Fundamentsanierung

    Baugrube wasserseitig zur Fundamentsanierung

  • Gründungskörper wasserseitig vor Sanierung

    Gründungskörper wasserseitig vor Sanierung

  • Arbeitsebene oberhalb und Einbau Verbauträger

    Arbeitsebene oberhalb und Einbau Verbauträger

  • Herstellung Arbeitsebene oberhalb

    Herstellung Arbeitsebene oberhalb

  • Herstellung Kleinverpresspfähle unterhalb

    Herstellung Kleinverpresspfähle unterhalb

  • Bonhoefferufer: Anlegestelle

    Bonhoefferufer: Anlegestelle

  • Bonhoefferufer: Blick vom Anleger in Richtung Schloßbrücke

    Bonhoefferufer: Blick vom Anleger in Richtung Schloßbrücke

  • Bonhoefferufer: Blick von der Schloßbrücke auf die Westseite

    Bonhoefferufer: Blick von der Schloßbrücke auf die Westseite

  • Bonhoefferufer: Uferweg

    Bonhoefferufer: Uferweg

  • Bonhoefferufer: Uferwand

    Bonhoefferufer: Uferwand

  • Bonhoefferufer: Uferwand

    Bonhoefferufer: Uferwand

  • Gestalterisches Konzept (08/2016)

    Gestalterisches Konzept (08/2016)

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten, die uns während oder nach den Informationsveranstaltungen am 6. September 2017 und am 13. Dezember 2019 erreicht haben, haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengestellt:

  • Wird der Schiffsanleger nach dem Uferneubau wieder an derselben Stelle gebaut und wird dieser dann barrierefrei erreichbar und nutzbar sein?

    Die am Bonhoefferufer (oberhalb) vorgesehene Plattform erlaubt die Einrichtung eines Bootsanlegers durch Dritte (z.B. Reedereien). Die Plattform bietet mit Abmessungen von ca. 4 Meter x 15 Meter ausreichend Platz beispielsweise für Kinderwagen oder Rollstühle. Zum Österreichpark hin wird ein barrierefreier Anschluss an das Wegenetz der Grünanlage durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglicht.

  • Wie sieht die Parkplatzsituation während der Bauphase aus? Gibt es Bemühungen, die Situation für die AnwohnerInnen verträglich zu gestalten? Ist es möglich, die vorhandenen Parkplätze zu Anwohnerparkplätzen zu machen?

    Zur Erneuerung des Bonhoefferufers wird das beauftragte Bauunternehmen den Bauablauf und die Logistik planen. Hierbei strebt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz an, die Auswirkungen auf AnwohnerInnen und Verkehr so weit wie möglich zu reduzieren. Sperrungen werden durch Aushänge mehrere Tage vorher angekündigt. Sperrbereiche sollen lokal begrenzt bleiben und mit dem Baufortschritt wandern.

    (Siehe auch Frage: Ist es möglich, die Busspur am Tegeler Weg morgens länger für parkende Autos zu öffnen, um die Parkplatzproblematik zu verringern?)

  • Welche Angaben können Sie zu Bauzeiten machen? Werden die Bauarbeiten "in einem Rutsch" durchgeführt oder wird es Phasen ohne Bautätigkeit geben?

    Die Finanzierung der Maßnahme wurde durch die Verabschiedung des Haushalts für die Jahre 2018/2019 im Dezember 2017 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin gesichert.

    Im Juli 2018 wurde die Sofortsicherung durch Big Bags mit Vorschüttung unter Wasser fertig gestellt. Mittlerweile liegen auch die Genehmigungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen vor, so dass die Planungen weiter vorangetrieben werden konnten. Nach der Ausschreibung wurden Bauleistungen im Oktober 2019 vergeben. Als vertragliche Bauzeit werden zwei Jahre erwartet.

    Vorgesehen wurde der Bauvertrag über den gesamten Abschnitt. Während der Bauzeit sind Stillstandzeiten zu erwarten, z.B. bei ungünstiger Witterung (starker Frost), Hochwasser, im Zuge von Kampfmittelarbeiten oder aus Gründen der Beweissicherung. Diese können derzeit nicht vorherbestimmt werden.

  • Wie sieht die Verkehrsführung am Bonhoefferufer zukünftig aus? Der schmale Uferweg führte schon manches Mal zu Konflikten zwischen RadfahrerInnen und FußgängerInnen.

    Die Anregung wird aufgenommen und mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf besprochen. Die maßgebliche Entscheidung trifft allerdings das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

  • Wann findet die nächste Informationsveranstaltung statt? Welche Informationsmöglichkeiten habe ich neben dieser Website? Gibt es auch analoge Kommunikationswege?

    Über diese Website und das Bürgerbüro der Initiative “Die nachhaltige Mierendorff-Insel 2030” in der Mierendorffstraße 6 wird über maßgebliche Entwicklungen informiert.

  • Wie stehen die Chancen, dass der Uferweg "geschlossen" wird und unter der Schlossbrücke entlang führt?

    Dem Anlegen eines Uferweges wasserseitig der vorhandenen und später wiederhergestellten Uferlinie werden im Rahmen dieser Maßnahme keine Chancen eingeräumt.

    Um den Uferweg unter der Schloßbrücke von der Oberwasserseite zur Unterwasserseite hindurch zu führen, müsste man entweder

    • die Uferwand wasserseitig der vorhandenen Uferbefestigung und des Brückenwiderlagers neu errichten und den gewonnenen Landstreifen als Weg nutzen oder
    • über der Wasserfläche einen Steg längs des Ufers als Weg neu herstellen.

    Gründe, weshalb die Weganlage nicht im Zuge der Ufererneuerungs­maßnahme entstehen wird, sind insbesondere:

    • Die Projektfinanzierung (Projektintention) sieht derartige Leistungen nicht vor.
    • Die Bundeswasserstraße würde durch das wasserseitige Anordnen der Uferwand (Landgewinnung) eingeengt werden.

    Die geplante Uferbefestigung schließt nicht aus, durch gesonderte Maßnahmen und gesonderte Finanzierung einen wasserseitigen Steg (Plattform auf Pfählen) als Weg auszubilden. Die Anlage des Weges inklusive Steg ist aber nicht Gegenstand der Ufererneuerung (Projektabgrenzung), sondern wäre voraussichtlich in der Zuständigkeit des Bezirkes hinsichtlich der Machbarkeit (Abflussbehinderung, Genehmigungsfähigkeit durch den Bund) zu prüfen.

  • Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für die Bauarbeiten geplant? Wird beispielsweise auf Dieselaggregate verzichtet? Welche Arbeiten werden genau durchgeführt, wird nur gebohrt?

    Maßgebliche Leistungen sind: Abbrucharbeiten, Bohrarbeiten, Nassbaggerarbeiten, Spundwandarbeiten Injektionsarbeiten, Kampfmittelbeseitigungsleistungen, Betonarbeiten und Natursteinarbeiten. Diese Leistungen sind mit Lärm verbunden. Die vorgesehenen Leistungen sind im Rahmen geltender Lärmschutzanforderungen ausführbar, vertragliche Regelungen werden mit den Bauunternehmen dahingehend getroffen.

    Um die Verwendung von Dieselaggregaten zu minimieren, ist ein landgebundener Stromanschluss vorgesehen. Für wassergebundene Leistungen kann auf Dieselaggregate nicht vollständig verzichtet werden. Jedoch wird angestrebt, Einfluss auf den Bauunternehmer zu nehmen, damit überflüssige Störungen vermieden werden.

    Es werden keine Nachtarbeiten stattfinden.

    Sollten Sie dennoch eine Beeinträchtigung feststellen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:
    Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
    Abteilung Tiefbau
    E-Mail: info-tiefbau@SenMVKU.berlin.de

  • Ist es möglich, die Busspur am Tegeler Weg morgens länger für parkende Autos zu öffnen, um die Parkplatzproblematik zu verringern?

    Die Vorabstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin hat ergeben, dass das Verändern der Busspur im Rahmen dieser Maßnahme nicht realistisch erscheint.

  • Inwiefern werden die Reedereien, die durch das hohe Schiffsaufkommen und die Wendemanöver vor der Uferwand mutmaßlich einen Beitrag zur Verschlechterung des Zustands der Uferwand geleistet haben, finanziell einbezogen?

    Gesetzlich geregelt ist, dass das Land schifffahrtbedingte Schäden dem Bund in Rechnung stellt. Daher ist in der Regel nicht vorgesehen, dass das Land Nutzer der Wasserstraße in die Pflicht nimmt.

  • Inwiefern steht SenUMVK mit anderen Projektverantwortlichen beispielsweise von 50Hertz in Kontakt, um parallel laufende Baumaßnahmen abzustimmen?

    Die Bauherrin stimmt sich mit allen Betroffenen sowie für angrenzende oder parallel laufende Projekte Verantwortlichen ab, auch mit 50Hertz.

  • Gibt es Möglichkeiten, sich bei Fragen oder Anregungen direkt vor Ort an jemanden zu wenden? Wird es ein Baustellenmanagement geben?

    Fragen und Anregungen können gerne an den Fachbereich Wasserbau gerichtet werden:

    Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
    Abteilung Tiefbau, Fachbereich Wasserbau
    Jörgen Rutke
    E-Mail: joergen.rutke@SenMVKU.berlin.de

  • Gab es bereits oder wird es eine Kampfmitteluntersuchung geben? Wo kann ich mich über die Ergebnisse informieren?

    Die Analyse der Kampfmittelsituation obliegt dem Objektbereich Altlasten/Kampfmittel der Abteilung Tiefbau bei SenUMVK. Landseitig hat die Ordnungsbehörde keinen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Der wasserseitige Verdacht wird durch geeignete Maßnahmen berücksichtigt. Vorlaufend wurde die Untersuchung bei der Sofortsicherung begonnen und wird baubegleitend fortgeführt. Maßgeblich sind die einzelnen Bauarbeiten für die Uferwand. Fragen können auch zu diesem Thema gerne an den Fachbereich gerichtet werden:

    Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
    Abteilung Tiefbau, Fachbereich Wasserbau
    Jörgen Rutke
    E-Mail: joergen.rutke@SenMVKU.berlin.de

  • Was geschieht mit den Bäumen am Bonhoefferufer? Werden diese alle gefällt? Welche Ersatzmaßnahmen sind geplant?

    Baumfällungen sind in erster Linie westlich der Schlossbrücke (26 Baumfällungen) und in geringem Umfang (drei Baumfällungen) am östlichen Ende des Bonhoefferufers (Höhe Anlegestelle) erforderlich. Die Fällungen werden Anfang 2020 stattfinden.

    Ziel ist es, die gefällten Bäume ortsnah durch Baumarten zu ersetzen, die neben Winterhärte auch Hitze- und Trockengefährdungen sowie Straßennähe berücksichtigen. Die Bäume werden bei der Nachpflanzung nicht die Höhe der zuvor gefällten Bäume haben, sondern jünger (kleiner) sein, um die Anwachschancen zu erhöhen.

  • Wer ist für die Umsetzung der Nistkästen an den Bäumen zuständig?

    Die Umsetzung der Nistkästen erfolgt in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung.

  • Werden auch die Büsche auf der Promenade wieder ersetzt?

    Die Wiederherstellung der Promenade erfolgt nach Vorgaben des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.

  • Kann die Schifffahrt über den Charlottenburger Verbindungskanal umgeleitet werden?

    Im Rahmen des Projektes kann diese Frage nicht beantwortet werden, da sie in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) liegt. Für die Erneuerung der Uferwand wird die dauerhafte Umleitung der Schifffahrt nicht voraus gesetzt und ist auch nicht notwendig. Daher wird nicht angestrebt, die Schifffahrtsverhältnisse dauerhaft zu verändern. Bauzeitlich notwendige Beschränkungen sind noch zu untersuchen.

  • Wird die Schlossbrücke für die Uferwandarbeiten gesperrt?

    Zum Zweck der Uferwandsanierung ist das Sperren der Schlossbrücke nicht erforderlich.

  • Wie ist es technisch möglich an der nicht standsicheren Uferwand zu arbeiten? Wieso kann die Spree bauzeitlich eingeschränkt werden, jedoch nicht dauerhaft?

    Über die Dauer weniger Jahre sind Einschränkungen möglich, die auf Dauer jedoch nicht zulässig sind.

  • Welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den ÖPNV?

    Auswirkungen auf den ÖPNV sind nicht zu erwarten.

  • Wieso ist die Baustelleneinrichtung auf dem Platz an der Schlossbrücke geplant wie bei den in 2019 stattfindenden Bauarbeiten an der Schlossbrücke? Gibt es andere Möglichkeiten, die das Stadtbild weniger stören?

    Die Auswahl und Anmietung einer Baustelleneinrichtungs­fläche liegt in der Verantwortung des Bauunternehmers, der hierfür die Zustimmung des Flächeneigentümers – in diesem Fall des Landes Berlin vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – einzuholen hat.

Rückblick

Zweite Informations­veranstaltung vom 13. Dezember 2019

Mitte Dezember 2019 lud die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erneut zu einer Informationsveranstaltung in die Universität der Künste am Mierendorffplatz ein, um Interessierte auf den aktuellen Stand zu bringen. Rund 50 Gäste nahmen nach der Präsentation der Projektverantwortlichen die Möglichkeit wahr, ins Gespräch zu kommen und sowohl Fragen zu stellen als auch kritische und positive Anmerkungen zu machen.
Wir freuen uns über das Interesse und möchten allen, die nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit geben, sich ebenfalls zu informieren. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation steht hier zum Download bereit.

  • Präsentation zur Informationsveranstaltung

    PDF-Dokument (3.5 MB)

Erste Informations­veranstaltung am 6. September 2017

Rund 100 Interessierte waren zur ersten Informations­veranstaltung am 6. September 2017 in die Universität der Künste Berlin am Mierendorffplatz gekommen, um mit den Planungsverantwortlichen ins Gespräch zu kommen.

Projektbeteiligte

  • Bauherr Uferwand – Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), Abteilung Tiefbau, Projektbereich Wasser
  • Uferpromenade und Bäume – Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Straßen- und Grünflächenamt (SGA-ChaWi)
  • Wasserstraße – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA-Berlin)
  • Genehmigungsbehörden – Wasserbehörde des Landes Berlin (SenUVK) und WSA-Berlin
  • Bauausführung – Arge Neubau Uferbefestigung Bonhoefferufer (Streicher Tief- und Ingenieurbau Jena GmbH & Co. KG / Implenia Spezialtiefbau GmbH)
  • Bauoberleitung / Bauüberwachung – VIC Planen und Beraten GmbH