Betreuung von Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten

Im Unterschied zu den studentischen Praktika dürfen im Rahmen dieser Betreuung keine “für den Betrieb verwertbaren Arbeitsleistungen” erbracht werden.

Hinsichtlich der Bewerbungsmodalitäten gelten die dortigen Ausführungen. Es entfällt lediglich die Angabe, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt.

Zur Realisierung der Betreuung ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung erforderlich. Im Falle einer hiesigen Betreuungsmöglichkeit sind daher von Ihnen geeignete Nachweise vorzulegen (Annahme der Diplom-, Bachelor- und Masterarbeit durch Ihre Hochschule, Studienbescheinigung, evtl. Studienordnung).