Grabstätten und Gebühren

Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Während bei der Erdbestattung der/ die Verstorbene im Sarg bestattet wird, wird bei der Feuerbestattung der Leichnam zuerst eingeäschert und anschließend die Urne mit der Asche in einem Urnengrab beigesetzt.

Grabstätten

Folgende Arten von Grabstätten werden sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen angeboten:

  • Familiengrabstätte (Lage und Größe der Grabstätte sowie und die Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar)
  • Wahlgrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstelle sind vorgegeben; der Erwerb des Nutzungsrechtes an mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen ist möglich; das Nutzungsrecht ist verlängerbar)
  • Reihengrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstätte sind vorgegeben; die Belegung erfolgt nacheinander durch die Friedhofsverwaltung; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar)
  • Gemeinschaftsgrabstätte (Bestattung erfolgt in einheitlich gestalteter und gepflegter Grünfläche; die Belegung erfolgt der Reihe nach; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar)

Darüber hinaus sind Urnenbeisetzungen in den folgenden Grabstättenarten möglich:

  • Wandgrabstätte (die Beisetzung erfolgt oberirdisch in freistehenden baulichen Anlagen oder Gebäuden, Anzahl und Größe sind abhängig von der jeweiligen Bauart; es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, im Einzelfall ist sie jedoch möglich)
  • Grabstätte im Baumfeld (die Beisetzung erfolgt im Kronenbereich von Bäumen in einer einheitlich gepflegten Grünfläche; Lage, Größe und Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) “mehr”:

Beispiele Grabstättenarten

  • Familiengrabstätte

    Familiengrabstätte

  • Wahlgrabstätte

    Wahlgrabstätte

  • Reihengrabstätte

    Reihengrabstätte

  • Gemeinschaftsgrabstätte

    Gemeinschaftsgrabstätte

  • Wandgrabstätte: Stelen

    Wandgrabstätte: Stelen

  • Grabstätten im Baumfeld

    Grabstätten im Baumfeld

Welche dieser Grabstätten auf welchen landeseigenen Friedhöfen in Berlin zu finden sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

  • Grabstättenarten auf den landeseigenen Friedhöfen Berlins

    PDF-Dokument (33.1 kB)

Voraussetzung für die Nutzung einer Grabstätte ist der Erwerb des sogenannten Nutzungsrechtes. Dieses wird entsprechend der in Berlin geltenden Ruhezeit für eine Dauer von 20 Jahren vergeben. Während ein Nutzungsrecht für Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten mit Ablauf der Ruhezeit erlischt, kann es bei Wahl- und Familiengrabstätten verlängert werden.

Gebühren

Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte können grundsätzlich folgende Gebühren anfallen:

  • Verwaltungsgebühr (wird für die Einräumung des Nutzungsrechtes erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich)
  • Friedhofsgrundgebühr (damit werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet)
  • Bestattungsgebühr (bezieht sich auf die eigentliche Bestattung; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten)
  • Gebühr für die Trauerfeier (diese beinhaltet neben der Nutzung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen)
  • zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte (wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, Urnenwänden und Baumfeldern, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege innehat und ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für den Zeitraum von 20 Jahren)

Nähere Angaben zur Höhe der Gebühren für die landeseigenen Friedhöfe:

Natürlich geben auch die bezirklichen Friedhofsverwaltungen gerne Auskunft über die im Einzelfall anfallenden Gebühren.

Grabstätten im Baumfeld

Baumbestattungen

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Baumbestattungen

Detail historisches Wandgrab – Marmorengel

Grabpatenschaften

Auf einigen Friedhöfen in Berlin wird die Möglichkeit zur Übernahme von Grabpatenschaften für historische Grabstätten angeboten, deren Nutzungsrechte bereits erloschen sind, so dass diese oft baulich wertvollen Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt sind. Grabpatenschaften

Wandgrab – Mosaik

Suche nach einer bestehenden Grabstätte

Berlin verfügt über eine große Anzahl an Friedhöfen. Da eine zentrale Bestattungsdatei nicht existiert, kann sich die Suche nach der Grabstätte einer bestimmten verstorbenen Person als schwierig und aufwendig erweisen. Suche nach einer bestehenden Grabstätte

  • Broschüre Friedhöfe in Berlin

    Grabstätten und Gebühren landeseigener Friedhöfe

    PDF-Dokument (2.7 MB)