Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die SenMVKU, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge und Kleinkrafträder.

Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt.

Antragsfrist für 2024 endet am 30.11.2023

Ab 01.01.2024 werden wieder neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt, da die bisherigen zum Ende des Jahres 2023 auslaufen. Die Frist für die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen für stationslose Mikromobilität ab 01.01.2024 endet am 30.11.2023.

Für das Sharing-Angebot von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannte „E-Tretroller“ oder „E-Scooter“) werden für den kommenden Erlaubniszeitraum von 15 Monaten (01.01.2024 – 31.03.2025) maximal 19.000 Fahrzeuge innerhalb des S-Bahnrings erlaubt.
Das Kontingent wird gleichmäßig auf alle Anbieter verteilt, die bis zum 30.11.2023 einen Antrag auf Sondernutzung gestellt haben.

  • Kosten:

    Verwaltungsgebühren: 120 EUR

    Sondernutzungsgebühren:
    Tarifstelle 7.2.der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)

  • Bearbeitungsdauer:

    2 – 4 Wochen

  • Die zuständige Stelle:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung Verkehrsmanagement -VI D-

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung Verkehrsmanagement -VI D-
    Columbiadamm 10
    12101 Berlin

    Freefloater@SenMVKU.berlin.de

  • Gesetzliche Grundlage:

Weitere Informationen: