Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder.

Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt.

Ab 01.04.2025 werden wieder neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt, da die bisherigen zum 31.03.2025 auslaufen.

Die Frist für die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen für stationslose Mikromobilität ab 01.04.2025 endet am 28.02.2025.

Für das Sharing-Angebot von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannte „E-Tretroller“ oder „E-Scooter“) werden für den kommenden Erlaubniszeitraum von 24 Monaten (01.04.2025 – 31.03.2027) erneut maximal 19.000 Fahrzeuge innerhalb des S-Bahnrings erlaubt.
Das Kontingent wird gleichmäßig auf alle Anbieter verteilt, die bis zum 28.02.2025 einen Antrag auf Sondernutzung gestellt haben.

  • Kosten:

    Verwaltungsgebühren: 120 EUR

    Sondernutzungsgebühren:
    Tarifstelle 7.2. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)

  • Bearbeitungsdauer:

    2 – 4 Wochen

  • Die zuständige Stelle ist:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung Verkehrsmanagement -VI D-
    Columbiadamm 10
    12101 Berlin

    E-Mail: Freefloater@SenMVKU.berlin.de

  • Gesetzliche Grundlage:

Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.03.2025 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden.

Hinweis:
Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden.

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