Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder.

Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt.

Zum 01.04.2025 wurden neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt.

Für den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ist eine Höchstzahl von 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) festgelegt worden. Die Verteilung erfolgt gleichmäßig auf alle Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 28.02.2025 eingereicht haben. Sollte einer dieser Anbieter seine genehmigte Fahrzeugzahl im Innenbereich durch einen Änderungsantrag verringern oder sich vollständig aus Berlin zurückziehen, wird das entsprechend freigewordene Kontingent an Fahrzeugen gleichmäßig auf die restlichen Anbieter verteilt.

  • Kosten:

    Verwaltungsgebühren: 120 EUR

    Sondernutzungsgebühren:
    Tarifstelle 7.2. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)

  • Bearbeitungsdauer:

    2 – 4 Wochen

  • Die zuständige Stelle ist:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung Verkehrsmanagement -VI D-
    Columbiadamm 10
    12101 Berlin

    E-Mail: Freefloater@SenMVKU.berlin.de

  • Gesetzliche Grundlage:

Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2027 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden.

Hinweis:
Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden.

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