Überschwemmungsgebiete

1975; Neuvenedig, Rotkehlchenweg

Am 23. Oktober 2018 wurden für folgende fünf Überschwemmungsgebiete die Verordnungen durch die Senatorin der ehem. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erlassen:

Die Verordnungen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Mit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet abgelöst. Mit der Festsetzung gelten die Bestimmungen der Verordnungen, die die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes ergänzen und zum Teil abmildern. Zu jeder Verordnung gehören je nach Gebietsgröße 2 bis 14 Karten. Die Karten zeigen die Fläche und die Grenzen der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Maßstab 1:2.500.

Übersicht Überschwemmungsgebiete

Übersicht Überschwemmungsgebiete

Für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die Verordnungen und Karten, aus denen die Begrenzung der Überschwemmungsgebiete im Einzelnen zu ersehen ist, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung II, Brückenstraße 6, 10179 Berlin eingesehen werden können.

Überschwemmungsgebiete

1954; Überschwemmungen Tiefwerder

1954; Überschwemmungen Tiefwerder

Ziel und Hintergrund

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes. Ein Anliegen ist die Reduzierung bzw. Nichterhöhung des Hochwasserrisikos und der durch Hochwasser verursachten Schäden. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen bzw. zu minimieren, sind in Überschwemmungsgebieten bauliche Restriktionen zu beachten.

Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch die Ausweisung und Bekanntmachung der Überschwemmungsgebiete gefördert werden.

Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, wo eine bedeutende Hochwassergefahr besteht.

Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, mindestens die Flächen durch Rechtsverordnung festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (vgl. § 76 WHG). Auch Flächen, die der Hochwasserentlastung und der Hochwasserrückhaltung dienen, sind als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

Überschwemmungen in Tiefwerder im Jahr 1988

Überschwemmungen in Tiefwerder im Jahr 1988

Ermittlung und Festsetzung

Die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist ein mehrstufiges Verfahren, welches in Berlin folgende Schritte beinhaltet:

  • Ermittlung und vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete,
  • Festsetzung der Überschwemmungsgebiete inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Überarbeitung der Überschwemmungsgebiete und
  • Anpassung der Überschwemmungsgebiete an neue Erkenntnisse. Die Anpassungserfordernisse können vielfältiger Art sein (z.B. Abflussveränderung, Baumaßnahmen, morphologische Änderungen, veränderte Rauigkeiten)

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die durch ein 100-jährliches Hochwasserereignis betroffen sind. Die Ermittlung dieser Gebiete erfolgte im Rahmen der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und die Hochwassergefahrenkarten stellen die Grundlage dar.

In Berlin werden folgende Methoden zur Berechnung der Wasserspiegellage eines 100-jährlichen Ereignisses angewandt:

  • Pegelstatistik (Unterhavel)
  • Niederschlag-Abfluss-Modell gekoppelt mit hydraulischem Modell (Panke, Tegeler Fließ und Erpe)
  • Hydrodynamische Modellierung (Müggelspree und Gosener Wiesen)

Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde durch Ausspiegelung der modellierten Wasserspiegellage eine Wasseroberfläche abgeleitet und anschließend mit dem aktuellen Digitalen Geländemodell. Eine detaillierte Beschreibung des Digitale Geländemodell und der Erstellung finden Sie unter: Digitale Geländemodelle – ATKIS DGM. Das aktuelle Digitale Geländemodell (ATKIS DGM) wird im Geoportal Berlin bereitgestellt. Die resultierenden Überflutungsflächen ergeben die Grundlage der Überschwemmungsgebiete.

Übersichtsplan der einzelnen Blätter - Erpe

Überschwemmungsgebiet Erpe

Mit der Überschwemmungsgebietsverordnung vom 23. Oktober 2018 (GVBl. 27. November 2018) wurde das Überschwemmungsgebiet Erpe festgesetzt. Die Fläche des Überschwemmungsgebiets ergibt sich aus zwei Karten im Maßstab 1:2.500.

Verordnung

  • Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Erpe

    PDF-Dokument (105.1 kB)

Karten

  • Lageplan Blatt 1

    PDF-Dokument (9.9 MB)

  • Lageplan Blatt 2

    PDF-Dokument (5.7 MB)

Methode

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet an der Erpe/Neuenhagener Mühlenfließ wurde mit Hilfe eines gekoppelten hydrologisch-hydraulischen Modells berechnet. Für das Einzugsgebiet der Erpe/des Neuenhagener Mühlenfließes wurde ein hydrologisches Niederschlag-Abfluss-Modell zur Ermittlung der Durchflüsse für ein 100-jährliches Ereignis aufgestellt. Aus diesen Durchflüssen wurden mit einem hydraulischen Modell die Wasserspiegelhöhen im Gewässerlauf ermittelt. Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde durch Ausspiegelung der modellierten Wasserspiegellage eine Wasseroberfläche abgeleitet und anschließend mit dem Digitalen Geländemodell (ATKIS DGM2) verschnitten. Die resultierenden Überflutungsflächen ergeben die Grundlage der Überschwemmungsgebiete.

Für angrenzende Gebiete mit nur geringfügigen Höhenunterschieden können aufgrund extremerer Hochwasserereignisse und auch aufgrund von grundsätzlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten Überflutungen nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hochwassergefahrenkarten für dieses Gebiet.

Übersichtsplan der einzelnen Blätter - Müggelspree und Gosener Wiesen

Überschwemmungsgebiet Müggelspree und Gosener Wiesen

Mit der Überschwemmungsgebietsverordnung vom 23. Oktober 2018 (GVBl. 27. November 2018) wurde das Überschwemmungsgebiet Müggelspree und Gosener Wiesen festgesetzt. Die Fläche des Überschwemmungsgebiets ergibt sich aus 14 Karten im Maßstab 1:2.500.

Verordnung

  • Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Müggelspree und Gosener Wiesen

    PDF-Dokument (103.3 kB)

Karten

  • Lageplan Blatt 1

    PDF-Dokument (9.4 MB)

  • Lageplan Blatt 2

    PDF-Dokument (9.4 MB)

  • Lageplan Blatt 3

    PDF-Dokument (5.8 MB)

  • Lageplan Blatt 4

    PDF-Dokument (3.2 MB)

  • Lageplan Blatt 5

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Lageplan Blatt 6

    PDF-Dokument (5.7 MB)

  • Lageplan Blatt 7

    PDF-Dokument (8.1 MB)

  • Lageplan Blatt 8

    PDF-Dokument (4.9 MB)

  • Lageplan Blatt 9

    PDF-Dokument (3.5 MB)

  • Lageplan Blatt 10

    PDF-Dokument (5.9 MB)

  • Lageplan Blatt 11

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Lageplan Blatt 12

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Lageplan Blatt 13

    PDF-Dokument (4.7 MB)

  • Lageplan Blatt 13

    PDF-Dokument (4.7 MB)

Methode

Die Berliner Müggelspree und der Gosener Kanal liegen im Rückstaubereich der Staustufe Mühlendamm/Kleinmachnow. Die Wasserstände werden maßgeblich durch die Steuerung der Wehre und Schleusen an der Schleuse Mühlendamm, der Schleuse Kleinmachnow und der Oberschleuse bestimmt. Durch die Steuerung und das große Retentionsvermögen der Stauhaltung ist ein direkter Zusammenhang zwischen der Jährlichkeit der Durchflüsse und der Wasserstände nicht immer gegeben. Außergewöhnlich hohe Zuflüsse der Spree müssen nicht zwangsläufig mit Hochwasserschäden einhergehen.

In Vorbereitung der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete wurden umfassende Untersuchungen zu den Einflussmöglichkeiten einer gezielten Wehrsteuerung durchgeführt, mit dem Ziel das Risiko negativer Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu minimieren. Mit dem hydronumerischen Modell GERRIS/HYDRAX der Bundesanstalt für Gewässerkunde wurden für drei extreme Hochwasserereignisse aus den Jahren 1975, 1994 und 2011 durch instationäre, eindimensionale Berechnungen der Einfluss der Wasserstandsteuerung im Hochwasserfall untersucht. Ausgehend von vergangenen Ereignissen wurden in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Steuerungsszenarien entwickelt, um den Einfluss der Steuerung auf die Wasserstände unter Berücksichtigung des Wasserspiegellagengefälles zu untersuchen, wobei neben dem Ziel, Schäden durch Überflutung zu minimieren auch bestehende Restriktionen zu berücksichtigen waren: Bauwerke mit Holzpfahlgründungen durch das notwendige Absenken des Wasserstandes im Wehrbereich der Schleuse Mühlendamm nicht zu beschädigen und die Schifffahrt so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

Basierend auf diesen Steuerungsszenarien konnte gezeigt werden, dass die Auswirkungen von Hochwasserabflüssen der Spree auf die Wasserstände künftig begrenzt werden können. Die Ergebnisse zeigen, dass bei einem 100-jährlichen Ereignis die maximalen Wasserstände von 32,54 m+NHN am Pegel Köpenick nicht überschritten werden. Aufgrund des Wasserspiegellagengefälles bis zum Dämeritzsee ergeben sich die in den Überschwemmungsgebietskarten dargestellten räumlich differenzierten Wasserstände für ein hundertjährliches Ereignis.

Zwischen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (Betreiber der Wehre und Schleuse) und der Senatsverwaltung wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um eine verbindliche Umsetzung der Steuerung der Wehre und Schleusen im Hochwasserfall zu gewährleisten. Gegenstand der Vereinbarung ist die Festlegung einer vorausschauenden Steuerung der Wasserstände in der Stauhaltung Berlin-Mühlendamm im Hochwasserfall durch das Land Berlin und deren Umsetzung durch den Bund mit dem Ziel, die nachteiligen Folgen von Hochwasser im Bereich der Stauhaltung Berlin-Mühlendamm zu verringern.

Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde durch Ausspiegelung der modellierten Wasserspiegellage eine Wassersoberfläche abgeleitet und anschließend mit dem Digitalen Geländemodell (ATKIS DGM2) verschnitten. Für den Bereich Gosener Wiesen wurden die Ergebnisse des Landes Brandenburg übernommen, da bei Hochwasser die Landesgrenze Berlin/Brandenburg überströmt wird und dieser Bereich durch die entwickelte Methode nicht abgedeckt wird. Die resultierenden Überflutungsflächen ergeben die Grundlage der Überschwemmungsgebiete. Zusätzlich zu den Überschwemmungsgebieten wurde auch die Wasserspiegellage in den Karten dargestellt.

Für angrenzende Gebiete mit nur geringfügigen Höhenunterschieden können aufgrund extremerer Hochwasserereignisse und auch aufgrund von grundsätzlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten Überflutungen nicht ausgeschlossen werden.

Übersichtsplan der einzelnen Blätter - Panke

Überschwemmungsgebiet Panke

Mit der Überschwemmungsgebietsverordnung vom 23. Oktober 2018 (GVBl. 27. November 2018) wurde das Überschwemmungsgebiet Panke festgesetzt. Die Fläche des Überschwemmungsgebiets ergibt sich aus sieben Karten im Maßstab 1:2.500.

Verordnung

  • Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Panke

    PDF-Dokument (100.2 kB)

Karten

  • Lageplan Blatt 1

    PDF-Dokument (3.2 MB)

  • Lageplan Blatt 2

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Lageplan Blatt 3

    PDF-Dokument (6.1 MB)

  • Lageplan Blatt 4

    PDF-Dokument (3.9 MB)

  • Lageplan Blatt 5

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Lageplan Blatt 6

    PDF-Dokument (6.5 MB)

  • Lageplan Blatt 7

    PDF-Dokument (6.9 MB)

Methode

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet an der Panke basiert auf einer gekoppelten hydrologisch-hydraulischen Berechnung. Für das Einzugsgebiet der Panke wurde ein hydrologisches Niederschlag-Abfluss-Modell zur Ermittlung der Durchflüsse für ein 100-jährliches Ereignis aufgestellt. Aus diesen Durchflüssen wurden mit einem hydraulischen Modell die Wasserspiegelhöhen im Gewässerlauf ermittelt. Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde durch Ausspiegelung der modellierten Wasserspiegellage eine Wassersoberfläche abgeleitet und anschließend mit dem Digitalen Geländemodell (ATKIS DGM2) verschnitten. Die resultierenden Überflutungsflächen ergeben die Grundlage der Überschwemmungsgebiete.

Für angrenzende Gebiete mit nur geringfügigen Höhenunterschieden können aufgrund extremerer Hochwasserereignisse und auch aufgrund von grundsätzlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten Überflutungen nicht ausgeschlossen werden.

Übersichtsplan der einzelnen Blätter - Tegeler Fließ

Überschwemmungsgebiet Tegeler Fließ

Mit der Überschwemmungsgebietsverordnung vom 23. Oktober 2018 (GVBl. 27. November 2018) wurde das Überschwemmungsgebiet Tegeler Fließ festgesetzt. Die Fläche des Überschwemmungsgebiets ergibt sich aus vier Karten im Maßstab 1:2.500.

Verordnung

  • Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Tegeler Fließ

    PDF-Dokument (101.1 kB)

Karten

  • Lageplan Blatt 1

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Lageplan Blatt 2

    PDF-Dokument (6.8 MB)

  • Lageplan Blatt 3

    PDF-Dokument (4.7 MB)

  • Lageplan Blatt 4

    PDF-Dokument (5.9 MB)

Methode

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet am Tegeler Fließ basiert auf einer gekoppelten hydrologisch-hydraulischen Berechnung. Für das Einzugsgebiet des Tegeler Fließes wurde ein hydrologisches Niederschlag-Abfluss-Modell zur Ermittlung der Durchflüsse für ein 100-jährliches Ereignis aufgestellt. Aus diesen Durchflüssen wurden mit einem hydraulischen Modell die Wasserspiegelhöhen im Gewässerlauf ermittelt. Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde durch Ausspiegelung der modellierten Wasserspiegellage eine Wassersoberfläche abgeleitet und anschließend mit dem Digitalen Geländemodell (ATKIS DGM2) verschnitten. Die resultierenden Überflutungsflächen ergeben die Grundlage der Überschwemmungsgebiete.

Für angrenzende Gebiete mit nur geringfügigen Höhenunterschieden können aufgrund extremerer Hochwasserereignisse und auch aufgrund von grundsätzlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten Überflutungen nicht ausgeschlossen werden.

Übersichtsplan der einzelnen Blätter - Untere Havel/Untere Spree

Überschwemmungsgebiet Untere Havel / Untere Spree

Mit der Überschwemmungsgebietsverordnung vom 23. Oktober 2018 (GVBl. 27. November 2018) wurde das Überschwemmungsgebiet Untere Havel/Untere Spree festgesetzt. Die Fläche des Überschwemmungsgebiets ergibt sich aus vierzehn Karten im Maßstab 1:2.500.

Verordnung

  • Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Berliner Havel ab Schleuse Spandau und Untere Spree ab Schleuse Charlottenburg mit ihren Nebengewässern (Überschwemmungsgebietsverordnung Untere Havel/Untere Spree)

    PDF-Dokument (107.8 kB)

Karten

  • Lageplan Blatt 1

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Lageplan Blatt 2

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Lageplan Blatt 3

    PDF-Dokument (3.0 MB)

  • Lageplan Blatt 4

    PDF-Dokument (7.8 MB)

  • Lageplan Blatt 5

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Lageplan Blatt 6

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Lageplan Blatt 7

    PDF-Dokument (9.5 MB)

  • Lageplan Blatt 8

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Lageplan Blatt 9

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Lageplan Blatt 10

    PDF-Dokument (2.3 MB)

  • Lageplan Blatt 11

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Lageplan Blatt 12

    PDF-Dokument (9.0 MB)

  • Lageplan Blatt 13

    PDF-Dokument (7.5 MB)

  • Lageplan Blatt 14

    PDF-Dokument (10.7 MB)

Methode

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet an der Unteren Havel/Unteren Spree basiert auf einer extremwertstatistischen Auswertung der gemessenen Wasserstände im Bereich dieser Stauhaltung. Zur Berücksichtigung des Wasserspiegelgefälles in der Unteren Havel- und Spree-Oder-Wasserstraße und zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes für die Stauhaltung Brandenburg (Abschnitt der Havel zwischen den Schleusen in der Stadt Brandenburg und Berlin-Spandau bzw. Berlin-Charlottenburg) wurden sieben Pegel (Charlottenburg UP, Sophienwerder, Spandau UP, Freybrücke/Tiefwerder, Pfaueninsel, Potsdam Abz. und Potsdam Lange Brücke) extremwertstatistisch ausgewertet (Zeitraum 1964-2013). So wurden die Wasserstände für ein 100-jährliches Hochwasserereignis abgeleitet und bilden die Stützstellen des Wasserspiegelgefälles. Die Wasserspiegellage wurde durch lineare Interpolation der Stützstellen unter Berücksichtigung des durch unterschiedliche Durchflüsse und Querschnitte bedingten Gefällewechsels abgeleitet. Dies entspricht der Vorgehensweise in Brandenburg. Somit besteht ein methodisch einheitlicher Ansatz für das Land Berlin und Brandenburg für die Stauhaltung Brandenburg.

Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde die abgeleitet Wassersoberfläche mit dem aktuellen Digitalen Geländemodell (ATKIS DGM2) verschnitten. Die resultierenden Überflutungsflächen ergeben die Grundlage der Überschwemmungsgebiete, wobei eine Differenzierung der Überschwemmungsgebiete in durchströmte (Überschwemmungsgebiet Untere Havel I) und überstaute (Überschwemmungsgebiet Untere Havel II) Gebiete erfolgte. Zusätzlich zu den Überschwemmungsgebieten wird auch die Wasserspiegellage in den Karten dargestellt.

Für angrenzende Gebiete mit nur geringfügigen Höhenunterschieden können aufgrund extremerer Hochwasserereignisse und auch aufgrund von grundsätzlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten Überflutungen nicht ausgeschlossen werden.

Vorhaben in Überschwemmungsgebieten

In Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften und Restriktionen, die u. a. gewährleisten sollen, dass das Schadenspotential beispielsweise durch die Errichtung neuer Gebäude nicht erhöht wird, das Wasser frei abfließen kann oder Retentionsraum nicht verloren geht. Die genauen Schutzvorschriften regelt die entsprechende Verordnung.

Die zuständige Behörde kann nach § 78 Abs. 5 WHG abweichend von Absatz 4 Satz 1 die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigen, wenn

1. das Vorhaben

  • a. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
  • b. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  • c. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • d. hochwasserangepasst ausgeführt wird oder

2. die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Wasserbehörde zu beantragen. Bei Erfüllung verschiedener Kriterien kann durch die Wasserbehörde die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigt werden.

Das „Hinweisblatt 4 zur Antragstellung: Vorhaben in Überschwemmungsgebieten“ gibt Auskunft über die Antragstellung und die einzureichenden Unterlagen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

Petra Wagner
Leiterin der Arbeitsgruppe: Schutz der oberirdischen Gewässer

Tel.: (030) 9025–2431
Fax: (030) 9025-2983