Förderschwerpunkt 4: Fragen und Antworten

  • Ist es auch möglich den Flächenerwerb bzw. die Flächensicherung von naturnahen Flächen zusätzlich zu deren Aufwertung durch Maßnahmen in Richtung Klimaanpassung gefördert zu bekommen?

    Nur für Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen sind bei Investitionsvorhaben Ausgaben zum Grunderwerb für einen Betrag bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben möglich, für Brachflächen und ehemals industriell genutzte Flächen mit Gebäuden erhöht sich dieser Grenzwert auf 15 %.

  • Sind auch städtebaulich-landschaftsplanerische Konzepte möglich?

    Generell sind projektbezogene Untersuchungen und Studien nur in Verbindung mit den förderschwerpunktspezifischen Investitionen förderfähig. Konzepte können als Teil eines Vorhabens gefördert werden, solange ein Bezug zu den Fördergegenständen sichergestellt ist.

  • Wäre die Entschlammung eines Regenrückhaltebeckens und die Renaturierung des Ufers förderfähig?

    Eine Entschlammung als alleiniger Fördergegenstand (im Sinne einer Instandhaltung oder Wartung) ist nicht förderfähig.
    Eine Entschlammung als Vorbereitung für eine bauliche/ investive Maßnahme, beispielweise zur Renaturierung von Regenrückhaltebecken in Verbindung mit Maßnahmen der Entsiegelung oder der Steigerung der Biodiversität bzw. andere investive Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit von Regenrückhaltebecken können im Förderschwerpunkt 4 gefördert werden.

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union