Radiologischer Notfallschutz

Übersicht der Referenzszenarien gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Allgemeiner Notfallplan Bund“

Was kann passieren? Notfallbegriff und Referenzszenarien

Bei radiologischen Notfällen können sich durch ionisierende Strahlung nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ergeben. 15 Referenzszenarien dienen als Planungsgrundlage für die zuständigen Behörden. Weitere Informationen

Paragraph

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten in Berlin

Für die Bewältigung radiologischer Notfälle gilt neben dem Gefahrenabwehrrecht des Landes auch das Strahlenschutzgesetz des Bundes. Bei der Gefahrenabwehr arbeiten die zuständigen Behörden ressortübergreifend eng zusammen. Weitere Informationen

Nationalflagge und Schild mit der Aufschrift: Krisenstab

Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder

Seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einem Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle. Weitere Informationen

Schutzmaßnahmen in einer Situation mit stark erhöhter Umweltradioaktivität

Schutzmaßnahmen

Wenn eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt erfolgt, muss so weit wie möglich verhindert werden, dass Menschen diese aufnehmen oder der radioaktiven Strahlung von außen ausgesetzt werden. Hierfür gibt es eine Reihe möglicher Maßnahmen. Weitere Informationen

vier Hände halten Puzzle

Notfallpläne des Landes Berlin

Für radiologische Gefahrenlagen werden im Land Berlin Notfallpläne vorgehalten, um die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und vorzubereiten. Weitere Informationen

In-situ-Messung in Waldstück mit einem Gamma-Detektor.

Messungen

Wenn es zu einer Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt kommt, werden zur Ermittlung der Belastung Messungen durchgeführt. Dafür stehen die CBRN-Erkunder zur Verfügung und auch die Strahlenmessstelle Berlin kommt dann zum Einsatz. Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II Integrativer Umweltschutz